Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat sein "Veto" gegen die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung eingelegt. Das Finanzministerium habe die entsprechende Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) vorerst gestoppt. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise. Nun liefen Gespräche unter den Ministerien über das weitere Vorgehen.

Zur Erinnerung: Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Gehaltshöhe Beiträge für die Renten- und Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Für den Anteil des Einkommens, der darüber liegt, werden keine Abgaben fällig. Diese Grenzen werden jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Der vor zwei Wochen vom BMAS vorgelegte Verordnungsentwurf sieht vor, die Grenzen aufgrund der zuletzt guten Lohnentwicklung stark anzuheben. Dadurch müssten Gutverdiener deutlich mehr zahlen, es geht um bis zu 1.000 Euro zusätzlich im Jahr 2025. 

Widerspruch zu anderen Gesetzesvorhaben
Diese erhöhte Mehrbelastung möchte der Finanzminister, der auch Vorsitzender der FDP ist, verhindern oder zumindest abmildern, schreibt das "Handelsblatt". Aus Lindners Sicht stehe sie im Widerspruch zu den im Wachstumspaket der Ampel vorgesehenen Steuerentlastungen. Der Entwurf des BMAS "würde die entlastenden Effekte der Maßnahmen der Wachstumsinitiative konterkarieren", heißt es in einem Vermerk des Finanzministeriums, der dem "Handelsblatt" nach eigenen Angaben vorliegt.

Im Rahmen dieser Steuerentlastungen, auf die sich Lindner mit den Koalitionspartnern verständigt hatte, soll der Zeitung zufolge etwa der Grundfreibetrag angehoben werden, bis zu dem keine Steuern fällig werden. Zusätzlich gleiche Lindner 2025 und 2026 schleichende Steuererhöhungen aus, im Fachjargon "kalte Progression" genannt. Der Begriff beschreibt den Effekt, wenn eine Gehaltserhöhung lediglich die Inflation ausgleicht, ein Steuerzahler aber wegen seines höheren Gehalts trotzdem mehr Steuern zahlen muss. 

Neue Berechnungsmethode gefordert
Lindner geht es beim Stopp der Verordnung aber offensichtlich nicht nur um die Effekte im kommenden Jahr, schreibt das "Handelsblatt" weiter. Das Finanzministerium störe sich grundsätzlich an den Berechnungsmethoden der Beitragsbemessungsgrenzen und wolle über weitgehende Änderungen sprechen, wie aus dem internen Papier hervorgeht. Hierzu muss man wissen, dass sich der Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer an der Inflation orientiert, während die Beitragsbemessungsgrenzen an das Lohnwachstum gekoppelt sind. Bei den Steuerentlastungen rechnet Lindner mit einer Inflation von 2,5 Prozent, die Lohnzuwachsrate betrug im vergangenen Jahr dagegen 6,4 Prozent. (jb)