Die aufsehenerregende Insolvenz des Edelmetallhändlers PIM Gold hat Tausende von geschädigten Anlegern zurückgelassen. Insgesamt fordern ehemalige Kunden rund 178 Millionen Euro zurück, am Ende des Insolvenzverfahrens gegen die Gesellschaft dürften laut Schätzungen von Kennern allerdings kaum mehr als 20 Prozent dieser Summe für Geschädigte herausspringen. Ein Ex-Anleger allerdings hat es besser getroffen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat ihm in einem kürzlich ergangenen zivilrechtlichen Urteil Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro plus Zinsen zugesprochen. Zahlen muss die Summe der ehemalige PIM-Gold-Geschäftsführer, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, der das Urteil im Original vorliegt. 

Der Entscheid ist der Zeitung zufolge die erste rechtskräftige Verfügung in einem Zivilprozess im Zusammenhang mit der PIM-Gold-Pleite. Simultan läuft derzeit vor dem Landgericht Darmstadt ein Strafverfahren gegen den ehemaligen PIM-Gold-Geschäftsführer und den Geschäftsführer des PIM-Vertriebsarms Premium Gold Deutschland. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Betrug vor: Sie sollen Kunden zur Anlage in Altgold bewegt haben, um von einem ominösen "Gold-Recyclingkreislauf" zu profitieren. Die Ermittler gehen aber davon, dass es sich de facto um ein Schneeballsystem handelte.

Unübliches Vorgehen
"Das Vorgehen mag unüblich sein, aber wir haben schon in früheren Fällen Erfolg mit Schadenersatzklagen gegen Beschuldigte in parallel laufenden Strafverfahren gehabt“, zitiert die Zeitung den Bremer Rechtsanwalt Sascha Schiller, der das Urteil erstritten hatte. Mit der persönlichen Haftung sei man gewissermaßen einem möglichen Urteil in der Haftungsfrage im Strafprozess vorausgeeilt. "Dank des nun rechtskräftigen Urteils können wir die Vollstreckung des Privatvermögens des Angeklagten vorantreiben“, begründet der Anwalt die Klage weiter. Zudem werde damit verhindert, dass sich der frühere Geschäftsführer von PIM Gold durch eine Privatinsolvenz der Forderung entziehen könne.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der PIM-Gold-Topmanager durch den Betrug 146.000 Euro erlangt haben soll, im Fall seines Kompagnons sollen es 69.000 Euro sein. Nach den Ermittlungen könnten aber bis zu 40 Millionen Euro auf Konten in der Türkei geflossen sein – und damit außerhalb des Zugriffs deutscher Kläger.

Einsamer Erfolg
Die FAZ berichtet unter Berufung auf Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), dass nur sehr wenige Fälle bekannt seien, in denen solche Insolvenz-Vollstreckung gegen ein früheres Organ in einem Fall von Kapitalanlagebetrug erfolgreich war. Das liege nicht nur daran, dass die Beklagten ihr Vermögen in vielen Fällen bereits im Vorfeld in Ausland transferiert hätten. "Im Fall von Unternehmensinsolvenzen haben Staatsanwaltschaften und Insolvenzverwalter sich schon umfassend einen Überblick über die Lage verschafft und Vermögen arrestiert. Privatanleger haben in aller Regel nicht diese Möglichkeiten – falls doch, müssen sie sehr schnell sein." (jb)