Viele Märchen fangen an mit "Es war einmal...", sehr viele Meldungen zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage für Anlage- und Versicherungsanlageprodukte beginnen mit "Seit dem 2. August 2022 gilt…". Nachdem die Vorschriften seit mehr als vier Monaten beachtet werden müssen, hat die Finanzaufsicht Bafin nun einen Leitfaden der EU-Versicherungsaufsicht Eiopa für die Abfrage, der bisher nur in englischer Sprache vorlag, ins Deutsche übersetzt. 

Mit dem im Juli vorgelegten Leitfaden wollte die Eiopa dafür sorgen, dass Vermittler die Vorgaben besser verstehen und somit korrekt umsetzen. Weil der Leitfaden aber unverbindlich ist, hat die Versicherungsaufsicht diesen, abweichend zum Umgang mit Leitlinien, nicht in die offiziellen Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt. Aufgrund der besonderen Relevanz des Themas für Vermittler hat die Bafin das nach eigenen Angaben nun getan – der Text ist hier auf der Internetseite der Bafin zu finden. (jb)