Nur wo wirklich "grün" drin ist, soll auch "grün" draufstehen. Diese Auffassung vertritt die Europäische Wertpapier- und Marktaufsicht (ESMA). Die Pariser Behörde hat daher im Mai Leitlinien für Fonds veröffentlicht, die das Kürzel "ESG", die Schlagwörter "nachhaltig", "Umwelt" oder ähnliche Bezeichnungen im Namen führen. 

"Für alle neuen Fonds, die entsprechende Begriffe im Namen nutzen, gelten die Vorgaben der ESMA voraussichtlich ab Herbst 2024", erklärt Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht/Asset Management bei der Finanzaufsicht Bafin, in einem Fachartikel auf der Website der Behörde. Aber: Die Bafin wird die Vorgaben, die sich aus den ESMA-Leitlinien ergeben, bereits ab sofort für die Bearbeitung aller neuen Anträge berücksichtigen. 

Einheitliche Regeln waren überfällig
"Die Leitlinien der ESMA sind sehr wichtig", so Pötzsch. Einheitliche Regeln für die gesamte Europäische Union (EU) seien überfällig gewesen. Die Bafin werde die Guidelines daher definitiv anwenden. Sie sollen die Verwaltungspraxis, die die Finanzaufsicht vor zwei Jahren eingeführt hatte, vollständig ablösen.

Bei den bisherigen Regelungen der Bafin ging es um die Verwendung von Nachhaltigkeitsbegriffen im Namen von deutschen Publikumsfonds. Sie galten folglich für Fonds, die vornehmlich für Privatanleger vorgesehen sind. "Die ESMA-Leitlinien richten sich dagegen nun an alle in der EU regulierten Fonds, also auch an Spezialfonds, in die nur professionelle Anleger investieren können", erläutert Pötzsch. Die Verwaltungspraxis der Bafin deckte zudem auch solche Fonds ab, die Anbieter gegenüber Anlegern als nachhaltig bewarben. "Künftig ist für uns alleine der Fondsname ausschlaggebend", sagt Pötzsch.

Das gilt für bestehende Fonds
Bestehende Fonds, die nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Namen haben, müssen die Vorgaben dem Exekutivdirektor zufolge voraussichtlich ab Frühjahr 2025 beachten. Das genaue Datum hänge davon ab, zu welchem Zeitpunkt die ESMA die Übersetzungen der Leitlinien in allen offiziellen EU-Landessprachen auf ihrer Internetseite veröffentlichen wird. (am)