Europas Börsenaufseher wollen Zockereien das Handwerk legen. Rechtliche Basis für die avisierte Produktintervention bei hochspekulativen Finanzinstrumenten für Kleinanleger seitens der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA sind die neuen EU-Anlegerschutzregelungen, die Anfang 2018 in Kraft treten.

Konkret geht es um den Vertrieb von Differenzkontrakten (CFD), binären Optionen und "Rolling Spot Forex"-Geschäften, die bei der deutschen Finanzaufsichtsbehörde Bafin schon länger unter verstärkter Beobachtung stehen. Aus Sicht der ESMA sind die bisher gesetzten Maßnahmen wie die Schaffung einer eigenen Task Force, die Veröffentlichung von Q&As und Investorenwarnungen möglicherweise nicht ausreichend, um ein einheitliches Vorgehen der nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen und den Schutz der Anleger zu gewährleisten.

Verkaufsverbot von bedenklichen Finanzinstrumenten
Im Rahmen einer EU-weiten Produktintervention kann die ESMA künftig den Verkauf von bedenklichen Finanzinstrumenten beziehungsweise bestimmten gefährlichen Produkteigenschaften verbieten. Bezüglich CFDs, binären Optionen und "Rolling Spot Forex"-Kontrakten diskutiert die ESMA die Begrenzung von Hebeleffekten durch eigene "Leverage Limits", die zwingende Beschränkung von möglichen Kundenverlusten sowie Restriktionen bei Vermarktung und Vertrieb.

Eine EU-weite Produktintervention der ESMA setzt grundsätzlich eine erhebliche Gefährdung des Anlegerschutzes oder eine Gefährdung des ordnungsgemäßen Funktionierens und der Integrität der Finanzmärkte oder der Stabilität des Finanzsystems voraus. Sie ist frühestens ab Inkraftreten des Mifid-II-Paketes am 3. Januar 2018 möglich und muss in der Folge alle drei Monate neu evaluiert werden.

CFDs, binäre Optionen und "Rolling Spot Forex"-Kontrakte werden häufig grenzüberschreitend unter Einsatz aggressiver Marketingmethoden über Online-Plattformen angeboten und sind für Kleinanleger äußerst riskant. Sie sind nicht standardisiert, und die Produkteigenschaften können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Studien haben gezeigt, dass Retailkunden, die mit solchen Produkten spekulieren, im Regelfall das eingesetzte Geld mehrheitlich komplett verlieren. In mehreren EU-Mitgliedstaaten kam es deshalb zu Beschwerden von privaten Anlegern, die mit solchen Produkten signifikante Verluste erlitten hatten. (mb/FMA)