Gute Nachrichten für Sparer und Privatanleger: Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch (14.9.) den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2023 beschlossen. Damit rückt ein höherer Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen in greifbare Nähe. Dieser soll, so sieht es der Entwurf vor, zum Januar kommenden Jahres für Singles von derzeit 801 auf 1.000 Euro steigen, für Lebenspartner von 1.602 auf 2.000 Euro.

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag bei der Einkommensteuer. Bis zu dieser Summe bleiben Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden steuerfrei. Damit sich Sparen wieder mehr lohnt, will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) den Pauschbetrag anheben. "Wer Geld anspart oder in Aktien anlegt, soll endlich mehr Netto vom Brutto behalten dürfen", erklärte er bereits im August. Sollte der Betrag tatsächlich steigen, wäre es die erste Anhebung seit 22 Jahren. Seitdem ist der Pauschbetrag in mehreren Schritten gesunken, seit 2007 verharrt er auf demselben Niveau.

Lob vom BVI
"Es ist gut, dass die Politik den seit 15 Jahren unveränderten Sparer-Pauschbetrag anheben will. Damit setzt sie unsere Kernforderung zur Entlastung von Kleinsparern um", sagt ein Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI. Bevor die deutschen Sparer tatsächlich von den höheren Freibeträgen profitieren können, muss sich aber noch der Bundestag mit den Plänen befassen. (am)