Mit ihrer geplanten "Retail Investment Strategy" will die Europäische Kommission das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärken und vor allem Investitionen von Kleinanlegern fördern. Um diese besser zu schützen und sicherzustellen, dass ihnen passende Anlageprodukte empfohlen werden, sieht der im Mai 2023 veröffentlichte Gesetzentwurf schärfere Regelungen für den Vertrieb von Wertpapieren sowie Lebensversicherungen vor. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gehen die anvisierten Maßnahmen jedoch nicht weit genug.

In einer Stellungnahme zum Entwurf für die Richtlinie, die zu Deutsch als Kleinanlegerstrategie bezeichnet wird, macht der Verband klar, dass noch erhebliche Änderungen notwendig sind, wenn tatsächlich mehr Anlegerschutz erreicht werden soll. So bemängelt der VZBV, dass die Kommission grundsätzlich am Provisionssystem festhält. Und das trotz der Erkenntnis, dass Zuwendungen dieser Art Fehlanreize im Finanzvertrieb erzeugten und so zu Fehl- und Falschberatungen führten.

Wettbewerbsverzerrungen befürchtet
Das partielle Provisionsverbot, welches das von EU-Finanzkommissarin
Mairead McGuinness zunächst angepeilte vollständige Verbot ersetzt hat, wird nach Ansicht des Verbands zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Diese würden zugunsten von Produkten mit niedrigerem Verbraucherschutzniveau ausfallen. 

Zudem fordern die Verbraucherschützer ein einheitliches Aufsichtsregime für freie Finanzvermittler und Kreditinstitute, das die Einhaltung der Wohlverhaltenspflichten kontrolliert. Dies muss nach Auffassung des VZBV die zentrale, nationale Finanzaufsichtsbehörde im Netzwerk mit den europäischen Aufsichtsbehörden sein.

Identität von Influencern offenlegen 
Fortschritte lasse der Richtlinienentwurf hinsichtlich des Marketings über die sozialen Medien und hier vor allem in Bezug auf Influencer-Marketing erkennen, konstatieren die Verbraucherschützer. Allerdings seien die Regeln noch nachzuschärfen. So sollte nicht nur die Werbung als solche zu kennzeichnen sein. Auch die Identität der Influencer selbst müssten klar offengelegt werden, findet der VZBV. Nur so lasse sich nach außen hin erkennen, wer für Inhalt und Aktualität von Werbeaussagen verantwortlich ist. (am)