Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen Legislativvorschlag präsentiert, der Erleichterungen bei Melde- und Offenlegungspflichten für Banken mit einer Bilanzsumme kleiner als 1,5 Milliarden Euro sowie bei der Auszahlung von geringfügigen variablen Vergütungen vorsieht. Dadurch sollen kleinere Banken von unverhältnismäßigen Belastungen befreit werden. Gleichzeitig will die EU-Kommission große Banken aus Übersee dazu zwingen, ihre Ableger in der EU eigenständig aufzustellen und mit mehr Eigenkapital auszustatten (siehe auch: Zoff um Bankenregulierung: Brüssel legt sich mit den USA an).

Des weiteren gibt es Vorschläge der EU-Kommission, die bislang gewährten Lockerungen bei den Kapitalrichtlinien zur Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen baldmöglichst auszuweiten. Diese waren bereits bei der Umsetzung von Basel III in EU-Recht implementiert worden und sollen nun ausgeweitet werden. Demnach sollen auch für Kreditbeträge über 1,5 Millionen Euro günstigere Eigenkapitalvorschriften gelten.

Der Entwurf der EU-Kommission soll neue internationale Vorgaben im Bereich der Bankenregulierung übernehmen und bestehende Schwächen der EU-Regulierung beseitigen. Neben Erleichterungen für kleinere Banken werden eine verbindliche Verschuldensquote, neue Kennzahlen für die Abwicklung von Banken sowie Vorgaben für eine langfristige Refinanzierung von Banken vorgeschlagen. (gp)