Die EU-Kommission plant, den grenzübergreifenden Vertrieb von UCITS- sowie auch alternativen Fonds (AIFs) zu erleichtern. Zudem soll Ende Juni ein Gesetzesvorschlag zur Einführung eines europaweit zugelassenen Altersvorsorgeproduktes (Pan-European Personal Pension Product, kurz PEPP) folgen. Diese Ankündigungen machte die Kommission im Rahmen ihrer Halbzeitbilanz bei der Umsetzung einer europäischen Kapitalmarktunion vor.

Die Kapitalmarktunion ist ein Kernprojekt der Brüsseler Behörde. Ziel ist eine engere Verzahnung der Finanzmärkte Europas, um letztlich einen gesamteuropäischen Markt für Finanzprodukte zu schaffen. Die Kommission hatte daher 2015 einen Aktionsplan mit 33 Maßnahmen verabschiedet. Davon sind nach Angaben der Behörde zwei Drittel bereits gestartet worden.

Ein Aspekt dabei ist der Abbau von Hürden für den grenzüberschreitenden Vertrieb sowie die Beaufsichtigung von UCITS- und AIF-Fonds. Die Kommission hatte dazu vergangenes Jahr eine Konsultation gestartet, die zu dem Ergebnis kam, dass es große Unterschiede hinsichtlich der regulatorischen Rahmen für Fonds in den einzelnen Ländern gibt. Daraus folgen uneinheitliche Regeln für die Anzeige des Vertriebs eines Fonds in einem Land mittels des EU-Passes, der grundsätzlich den Verkauf eines in einem EU-Land zugelassenen Fonds in anderen Staaten der Union gestattet.

Details, wie die angekündigten Erleichterungen aussehen sollen, machte die Kommission nicht. Zunächst sind weitere Analysen geplant – eine Gesetzesvorlage könnte im ersten Quartal 2018 folgen.

EFAM begrüßt Ankündigungen der Kommission
Der europäische Fondsdachverband EFAMA begrüßt die Vorschläge der Kommission ausdrücklich. Die Vertreter der Fondsbranche betonen aber, dass zuerst alle nicht- gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten zum freieren Produktvertrieb ausgeschöpft werden müssten. Erst danach sollten Gesetzesänderungen angedacht werden.

Im gleichen Statement findet die EFAMA auch lobende Worte für PEPP. Dieses sei ein hervorragendes, kosteneffektives Mittel, um alle Bürger in der EU zur renditeträchtigeren Investments fürs Alter zu animieren. Die Kommission selbst machte keine weiteren Angaben zu PEPP. Ein Gesetzesvorschlag soll aber Ende des Monats vorliegen.

PEPP als Ergänzung zur nationalen Altersvorsorge
Brüssel forciert PEPP vor dem Hintergrund der Entwicklung der öffentlichen Finanzen und dem Zahlenverhältnis zwischen Rentnern und Arbeitnehmern, das sich in den kommenden 35 Jahren verdoppeln wird. Dabei versteht die Kommission PEPP aber nicht als Ersatz für bestehende nationale Lösungen. Vielmehr soll das EU-Produkt diese ergänzen. Problematisch aus Vermittlersicht ist aber, dass diese beim Vertrieb außen vor gelassen werden sollen (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Das neue "Vorsorgeprodukt" soll nach den Vorstellungen der Kommission beziehungsweise der EU-Versicherungsaufsicht Eiopa drei Anforderungen erfüllen: Zum einen soll es ein zusätzliches Einkommen nach dem Ende des Erwerbslebens generieren. Weiterhin soll das angesparte Kapital nicht – oder nur unter Inkaufnahme finanzieller Nachteile – vor Beginn des Ruhestandes ausgezahlt werden können. Und drittens müssen PEPPs grundsätzlich eine langfristige Anlagestrategie verfolgen und dabei auch die Unbeständigkeit der Finanzmärkte beachten. (jb)