Das Europäische Parlament hat am Donnerstag (20.4.) die Mica-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) verabschiedet. Mit der Neufassung der EU-Geldtransfer-Verordnung besteht erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Kryptowerte, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schreibt. Dadurch solle der Handel transparenter und besser nachverfolgbar werden. Auch gibt das Regelwerk Mindestkapitalanforderungen für Dienstleister von Kryptowerten vor.

Nach dem Europaparlament muss der Ministerrat die Verordnung noch annehmen. Das gilt aber als Formsache, weil sich beide Institutionen schon auf eine gemeinsame Position geeinigt haben, so die Zeitung. Damit werde Mica voraussichtlich im Juli in Kraft treten. Einige Bestimmungen werden indes erst nach und nach gültig, Regeln zu Stablecoins etwa erst Mitte 2024. Nach dem Inkrafttreten können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Land ihren Service über das "Passporting-Prinzip" auch im gesamten EU-Raum anbieten.

Verpflichtung zum Whitepaper
Die neue Verordnung verpflichtet die Emittenten der Krypto-Assets unter anderem dazu, ein sogenanntes Whitepaper zu veröffentlichen, das Angaben zur Funktion der  Kryptowährung, der zugrunde liegenden Blockchain und dem Energieverbrauch macht. Ferner erweitert Mica die Regeln gegen Marktmissbrauch und -manipulation. Kryptoplattformen müssen überdies künftig Informationen über Sender und Empfänger von Transaktionen ermitteln. Allerdings bezieht sich das laut "FAZ" nur auf den Tausch von Digitalwährungen in herkömmliches Geld wie Euro oder US-Dollar. Direkte Transfers zwischen Inhabern plattformunabhängiger Kryptogeldbörsen (Wallets) seien nicht eingeschlossen, da sie zu schwer zu kontrollieren sind.

Juristen betonen den grundlegenden Wert der Verordnung, so die Zeitung. Mica lege den Grundstein für ein gemeinsames Verständnis der Sphäre, sagt etwa Bernd Oppold, Partner bei KPMG. Das geschehe durch die juristische Klassifizierung von vier Token-Kategorien mit jeweils eigenen spezifischen Rechtsfolgen. Es bleibt dem Juristen zufolge aber abzuwarten, wie nationale Gesetze angepasst werden und wie das Wechselspiel mit Regelwerken wie der Finanzmarktrichtlinie Mifid II funktionieren wird, so die FAZ. Die Aufsichtsbehörden der EU müssen in den kommenden 18 Monaten Standards entwickeln und durchsetzen. (jb)