Das EU-Parlament ist dem Vorschlag seines Wirtschaftsausschusses gefolgt und hat sich für eine verspätete Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ausgesprochen – und zwar der gesamten IDD und nicht nur in Teilen. Ob die Versicherungsbranche nun aber statt bis zum 23. Februar bis Anfang Oktober 2018 Zeit hat, muss die EU-Kommission entscheiden.

Die Parlamentarier hegen erhebliche Zweifel  daran, dass der Zeitplan für die Umsetzung der IDD ausreicht. Sie haben erst vor kurzem die Texte von delegierten Rechtsakten zur IDD erhalten. Diese müssen von den Abgeordneten geprüft werden, wofür sie bis Ende des Jahres Zeit haben. Das wiederum ließe der Branche nur neun Wochen Zeit, die Verordnungsinhalte in die Tat umzusetzen – zu kurz, meint das Parlament. Daher plädieren sie für eine Verschiebung des "Geltungsbeginns" der IDD auf den 1. Oktober. Damit würde die Richtlinie zwar Ende Februar 2018 in Kraft treten, sie müsste aber erst sieben Monate später befolgt werden.

Bei den Texten geht es im Detail um die Verordnungen zu Produktaufsicht- und Governance-Anforderungen sowie zu Informationsanforderungen und den Wohlverhaltensregeln in Bezug auf Versicherungsanlageprodukte.

Die Zeit drängt
Damit würde auch dem deutschen Gesetzgeber beziehungsweise den Vermittlern geholfen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat erst am 25. Oktober den Referentenentwurf für die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) vorgelegt. Verbände haben bis zum 24. November Zeit, Stellung zu nehmen.

Soll die VersVermV zeitgleich mit der IDD in Kraft treten, muss der Bundesrat spätestens in seiner Sitzung am 2. Februar 2018 darüber beschließen. "Der Bundesrat benötigt die Verordnung allerdings sechs Wochen vorher", sagt Rechtsanwalt Norman Wirth. Davor müsse sie erst den Bundestag und das Kabinett  passieren. "Da die Anhörungsfrist bis Ende November anberaumt ist, wird der Zeitplan aber kaum zu halten sein", so der Jurist. (jb)