Mindestens mit Blick auf zwei Punkte des neuen Entwurfs der EU-Kommission zur Bankenabwicklung besteht aus Sicht der unterzeichnenden Institutssicherungssysteme (IPS) aus Deutschland, Österreich, Italien, Polen und Spanien dringender Handlungsbedarf:

  • Zum einen müssten stützende Maßnahmen von IPS weiterhin uneingeschränkt Vorrang vor Maßnahmen von Abwicklungsbehörden haben. Die EU-Pläne würden vorsehen, dass Abwicklungen kleinerer Banken künftig schneller erfolgen sollten.
  • Zum anderen müssten für präventive Maßnahmen, die IPS im Rahmen der Einlagensicherung vornehmen könnten, die Regelungen in der bisherigen Form bestehen bleiben. Die EU-Pläne würden zusätzliche Hürden für IPS-Eingriffe vorsehen, was zu Verzögerungen führe.

IPS schützen nicht nur die Einlagen der Kunden, sondern beinhalten auch ein Versprechen der Mitglieder, sich im Krisenfall gegenseitig zu stützen – sodass es erst gar nicht zur Pleite eines Kreditinstituts kommt. "Die Institutssicherung dient den Einlegern ebenso wie den Instituten. Dieses Prinzip darf nicht angetastet werden", hatte Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, bereits in der vergangenen Woche erklärt. Für kleine und mittelgroße Institute dürfe die Abwicklung nicht zum Standardfall werden. 

Ähnlich argumentierte auch Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Das Institutssicherungssystem des BVR leiste seit 90 Jahren einen maßgeblichen Beitrag zur Finanzstabilität. Noch nie sei eine Genossenschaftsbank insolvent geworden oder hätten Einleger entschädigt werden müssen. (mb/Bloomberg)