Die geplante Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO ist derzeit in der Schwebe. Die Union hegt plötzlich Zweifel an den aktuellen Plänen des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums (BMF) – und möchte noch mal zurück auf Los. Sollte es allerdings nicht zu einer grundlegenden Planänderung kommen, würden bundesweit wohl mehr als 10.000 Fondsvermittler ihre Erlaubnis zurückgeben.

Diesen Schluss lässt eine Umfrage von FONDS professionell ONLINE bei den in den Bundesländern federführenden Industrie- und Handelskammern (IHKen) zu. Demnach reicht jeder dritte bis zweite 34f-Vermittler eine Negativerklärung statt eines Prüfberichts ein, weil er im Vorjahr keinerlei Anlagevermittlung oder -beratung vorgenommen hat. Diese Negativerklärung ist mit keinen oder marginalen Kosten verbunden. Geht die Aufsicht stattdessen auf die Bafin über, kämen auch auf diese Vermittler hohe Gebühren zu, denn eine Negativerklärung ist bei der Bafin-Aufsicht nicht vorgesehen (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch: "Nächste Marktbereinigung voraus?").

Um die 1.000 Euro jährlich
Der aktuelle Referentenentwurf des BMF macht zu den Kosten konkrete Angaben. Den größten Block bilden dabei die an die Bafin jährlich zu entrichtenden Gebühren. Dafür veranschlagt der Entwurf insgesamt 36,4 Millionen Euro. Hinzu kommen laufende Kosten von jährlich 0,435 Millionen Euro. Diese sollen etwa für die Übermittlung der künftig verpflichtenden Selbstauskunft oder die Zustellung des Kostenbescheids durch die Bafin fällig werden. Dividiert durch die Zahl der 37.000 34f-ler, mit der das BMF rechnet, ergeben sich pro Vermittler jährlich 995,54 Euro. Der DIHK kommt in seiner Überschlagsrechnung sogar auf 1.020 Euro.

Fallen künftig aber auch in Jahren ohne Neugeschäft um die 1.000 Euro an, dürfte eine 34f-Erlaubnis für Gewerbetreibende, die keine Fonds mehr vermitteln, nicht länger eine Option sein. Genauso sieht es für 34f-ler aus, die vor allem als Versicherungsvermittler tätig sind und das Fondsgeschäft nur nebenbei betreiben. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass nicht mehr oder kaum aktive Vermittler ihre Erlaubnis zurückgeben werden.

Ernüchterndes Ergebnis
Um zu erfahren, auf wie viele Vermittler das zutreffen könnte, hat sich FONDS professionell ONLINE bei den federführenden IHKen erkundigt, wie hoch die Quoten der jährlich eingereichten Negativerklärungen ausfallen. Die Vielzahl der lokal weit verstreuten Gewerbeämter, die in manchen Bundesländern für die 34f-Aufsicht zuständig sind, wurde nicht in die Befragung einbezogen. 

Das Ergebnis der Umfrage ist ernüchternd: In den Geschäftsjahren 2016 bis 2018 haben im Schnitt je nach IHK zwischen knapp einem Drittel und fast der Hälfte der betreuten Vermittler Negativerklärungen  eingereicht (siehe Tabelle). Am höchsten ist der Anteil mit 49 Prozent bei der IHK Region Stuttgart, die nach der Kammer für München und Oberbayern die meisten 34f-Vermittler beaufsichtigt. An zweiter Stelle in Sachen Negativerklärungen kommt mit 47 Prozent die IHK für Bremen und Bremerhaven, die nach dem Stand vom 1. Januar 2020 nur 210 Finanzanlagenvermittler betreut. Am geringsten ist die Quote bei der IHK Neubrandenburg. 

Zu beachten ist, dass die meisten IHKen Quoten angeben, in die neben den Negativerklärungen von registrierten 34f-lern auch solche einfließen, die Vermittler mit einer "Schubladenerlaubnis" einreichen. Letztere verfügen über eine Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO, sind beim DIHK jedoch nicht als Finanzanlagenvermittler registriert, etwa weil sie als gebundene Vermittler unter einem Haftungsdach arbeiten. Ihre 34f-Erlaubnis haben sie für den Fall, dass sie in Zukunft doch als freie Fondsmakler tätig werden wollen. 

Regelmäßige Negativerklärungen
34f-ler mit Schubladenerlaubnis geben regelmäßig eine Negativerklärung ab und ziehen die Quote daher leicht nach oben. So beläuft sich etwa bei der IHK Region Stuttgart die Quote aller eingereichten Negativerklärungen für das Geschäftsjahr 2018 auf 47 Prozent. Der Anteil der von registrierten Vermittlern abgegeben Erklärungen liegt mit 41 Prozent etwas darunter.

Falls sich die Union nicht durchsetzt, dürfte gemessen an der durchschnittlichen Quote der Negativerklärungen, die die federführenden IHken für 2016 bis 2018 ausgewiesen haben, jeder zweite bis dritte Vermittler den Markt verlassen. (am)