In einem Kommentar zu einem aktuellen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zum Thema Bargeld erklärt die EZB, die beste Regelung wäre, wenn Läden und Dienstleister Bargeld als Zahlungsmittel nicht ausschließen können. Die Kommission hatte lediglich vorgeschlagen, das Thema zu beobachten und Maßnahmen zu ergreifen, wenn solche Praktiken zu häufig vorkommen.

"Die Ausbreitung solcher Praktiken würde den Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel ernsthaft untergraben", heißt es am Montag (16.10.) in einer juristischen Stellungnahme der Zentralbank. "Eine neue Bestimmung sollte in den Verordnungsvorschlag aufgenommen werden, um deutlich zu machen, dass einseitige Ex-ante-Ausschlüsse von Bargeld verboten sind."

Auch einige nationale Notenbanken der Eurozone haben Bedenken angemeldet. Die niederländische Währungsbehörde etwa monierte im Februar, dass die Bargeldakzeptanz an einigen Orten – etwa Kinos, Parkplätzen und Apotheken – bereits zu niedrig sei.

Nach Angaben der EZB ging die Akzeptanz von Bargeld zwischen 2019 und 2022 in den meisten Ländern der Eurozone zurück, am stärksten in Lettland und Finnland.

Die Kommission hat die Verordnung zur Sicherung des Bargelds zusammen mit einer Rechtsgrundlage für den digitalen Euro vorgeschlagen. Das Projekt hat den Verdacht aufkommen lassen, dass es Banknoten und Münzen ersetzen soll – was von offizieller Seite immer wieder bestritten wurde. (mb/Bloomberg)