Die Experten des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung (SAFE) in Frankfurt warnen vor einer überbordenden Bürokratie zur Verhinderung von Greenwashing bei Anlageprodukten. Dies berichten diverse Medien, darunter die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). In der Kritik steht auch die geplante Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen der Finanzaufsicht Bafin. Einen überarbeiteten Entwurf für das Regelwerk hatte die Behörde Anfang August vorgelegt. 

Der Vorschlag hatte bereits beim deutschen Fondsverband BVI für Unmut gesorgt. Dieser fürchtet, die strengen Vorgaben könnten dazu führen, dass ESG-Sondervermögen künftig verstärkt in Ländern wie Luxemburg aufgelegt werden. 

Nationale Richtlinie nicht erforderlich
Der Kritik an einem nationalen Alleingang haben sich nun auch die SAFE-Forscher angeschlossen, wie die FAZ schreibt. "Wenn die deutsche Finanzmarktaufsicht sicherstellen will, dass als nachhaltig vermarktete Anlageprodukte diese Bezeichnung auch verdienen, ist dies zu begrüßen", zitiert die Zeitung Tobias Tröger, Direktor der SAFE-Einheit "Law & Finance". Die vorgeschlagene nationale Richtlinie sei dafür jedoch nicht erforderlich und auch in der Ausarbeitung nicht überzeugend. 

Nach Ansicht der SAFE-Forscher verfüge die Bafin bereits heute über genügend Kontrollmöglichkeiten, um Greenwashing entgegenzuwirken. Eine eigene Richtlinie mit Vorgaben für die Benennung nachhaltiger Investmentvermögen würde der ohnehin unübersichtlichen europäischen Rechtslage lediglich ein weiteres "grünes" Qualitätssiegel hinzufügen, sind die Forscher überzeugt. Einen Mehrwert an Informationen können sie darin nicht erkennen.

Mehr Verwirrung
Wesentliche Ziele des Regelwerks seien auf europäischer Ebene bereits verankert. Daher sei eine nationale Richtlinie zur Erreichung der Regulierungsziele verzichtbar. Zahlreiche europäische Gesetzgebungsinitiativen, vor allem das Ecolabel-Projekt der EU-Kommission, stellten sicher, dass als nachhaltig beworbene Investmentprodukte auch tatsächlich als nachhaltig anzusehen sind. Die geplante deutsche Richtlinie sorge nur dafür, dass sich die Rechtslage weiter verkompliziere. Sie stifte eher noch mehr Verwirrung als für Klarheit zu sorgen, mahnen die Forscher. (am)