Freie Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) werden weiterhin auf eine Geduldsprobe gestellt: Das Warten auf neue Regeln für ihre Arbeit dauert an. Grund: Der Bundesrat wird die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) nicht mehr vor der Sommerpause verabschieden können. Die Tagesordnung für die letzte Bundesratssitzung am 28. Juni ist veröffentlicht worden – und hier fehlt die FinVermV, mit der wesentliche Elemente der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II für gewerbliche Fondsvermittler umgesetzt werden.

"Das Bundesministerium der Wirtschaft und Energie hat uns gegenüber schon vor mehreren Wochen mitgeteilt, dass man die Sommerpause für letzte Abstimmungen unter den Ministerien nutzen wolle", sagt Martin Klein, Rechtsanwalt und geschäftsführender Vorstand des Branchenverbandes Votum. Die Verordnung solle voraussichtlich in einer der ersten Sitzungen im Herbst, eventuell am 20. September oder am 11. Oktober, verabschiedet werden.

Immer wieder verschoben
"Es bleibt abzuwarten, ob dieser Zeitplan nunmehr eingehalten wird", so Klein. Immerhin war die Verabschiedung der FinVermV ursprünglich bereits für September 2017 angekündigt und dann mehrfach verschoben worden. Im Dezember 2018 hatte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE noch mitgeteilt, das neue Regelwerk werde den Bundesrat am 15. März 2019 passieren. In einer Antwort auf eine erneute Anfrage der Redaktion teilte das Ministerium im März mit, derzeit werde "eine Beschlussfassung im Bundesrat im ersten Halbjahr 2019 angestrebt". Die FinVermV befinde sich "weiterhin in der Abstimmung mit den betroffenen Ressorts".

Ähnlich reagiert das BMWI nun auch auf die aktuelle Anfrage von FONDS professionell ONLINE. "Der Entwurf zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung befindet sich aktuell noch in der Ressortabstimmung", heißt es. Danach werde der Verordnungsentwurf dem Bundesrat zur Beschlussfassung zugeleitet. Einen konkreten Zeitplan kann das Ministerium nicht nennen.

Arbeiten nach alten Regeln
Die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II ist bereits seit dem 3. Januar 2018 in Kraft. Seitdem arbeiten Banken und andere Bafin-überwachte Finanzinstitute mit deutlich verschärften Vorgaben für die Anlageberatung und die Vermögensverwaltung. Für Finanzanlagenvermittler gilt hingegen immer noch die "alte" FinVermV, die 2013 in Kraft trat und seither nur in kleinen Punkten modifiziert wurde.

Mifid II erlaubt den EU-Staaten zwar eine "Bereichsausnahme" für Vermittler, also einen Rechtsrahmen, in dem die Finanzmarktrichtlinie nicht eins zu eins gilt – allerdings nur, wenn wesentliche Mifid-II-Vorgaben auch für diese Gruppe gelten. Wegen der fehlenden FinVermV-Novelle ist das in Deutschland seit Anfang 2018 nicht gewährleistet, die Bundesrepublik verstößt daher gegen EU-Recht. Im November vergangenen Jahres hatte das Bundeswirtschaftsministerium zumindest einen Entwurf für die neue FinVermV veröffentlicht, der bei Branchenverbänden zum Teil aber auf harte Kritik stieß.

Provisionsdeckel erst im Herbst wieder auf der Tagesordnung?
Auch beim Provisionsdeckel für Lebensversicherungen, der Finanzberater ebenfalls beschäftigt, kommt es offenbar zu einer Verschiebung. Der Referentenentwurf sollte am 12. Juni im Bundeskabinett diskutiert werden, allerdings wurde der Punkt von der Tagesordnung wieder entfernt. Bis zur Sommerpause stehen nur noch zwei Kabinettsitzungen an, sodass es möglich ist, dass Berlin auch dieses Thema auf den Herbst vertagt. (am/jb)