Die auf die Betreuung von Vermögensverwaltern spezialisierte V-Bank bietet einen pfiffigen Service an: Einen kostenlosen Nießbrauch-Rechner. Mit dem Online-Tool können Vermittler berechnen, wie hoch die Ersparnis an Schenkungsteuern ist, wenn Beratungskunden Wertpapiervermögen über ein sogenanntes Nießbrauch-Depot an die nächste Generation weitergeben. Das Prinzip – die Übergabe eines Eigentums bei simultaner Weiternutzung durch den Hergebenden – ist bislang bei Immobilien bekannt und weit verbreitet. Die Idee lässt sich jedoch auch auf Anlagedepots übertragen.

Einfach gesagt läuft es so: Im Fall eines zu übertragenden Wohn- oder Geschäftsgebäudes besteht der Nießbrauch aus den Mieteinnahmen, die der Schenkende behält. Das aber mindert den Wert der Sache aus steuerlicher Sicht für den Beschenkten. Folge: Dessen Freibeiträge können so besser ausgeschöpft werden. Bei einem Depot sind die jährlich wiederkehrenden Zinsen und Dividendenausschüttungen als Nießbrauch zu verstehen (lesen Sie dazu den Magazin-Beitrag "Lohnender Umweg"; Anmeldung erforderlich).

95.000 Euro Steuern gespart
Die V-Bank macht das Procedere an einem Beispiel fest: Ein 63-Jähriger möchte seiner Tochter ein Anlagedepot im Wert von einer Million Euro schenken. Ihr Freibetrag (der sich im Übrigen alle zehn Jahre erneuert) liegt bei 400.000 Euro. Normalerweise müsste die Tochter auf die restlichen 600.000 Euro Steuern zahlen – in Summe circa 90.000 Euro. Doch weil sie Zinsen und Dividenden des Depots nicht nutzen kann, solange ihr Vater lebt, bringt ihr das geschenkte Vermögen unterm Strich heute weniger. Hier kommt der Steuerclou zum Tragen.

Bei einer angenommenen Rendite des herzuschenkenden Depots aus Zinsen und Dividenden von fünf Prozent per annum und einer statistischen Lebenserwartung des Vaters von etwas mehr als 19 Jahren liegt der hochgerechnete Kapitalwert des Nießbrauchs nicht bei einer Million, sondern nur bei 395.950 Euro. Anders ausgedrückt: Die Tochter "verzichtet" rechnerisch auf Zinsen und Dividenden in Höhe von rund 604.050 Euro .Da der Depot-Restwert von 395.950 Euro unter der Schenkungsfreigrenze von 400.000 Euro liegt, muss die Tochter in der Nießbrauch-Variante überhaupt keine Steuern zahlen. Zumindest jetzt noch nicht, denn einen Haken gibt es: Dass ihr Vater vor Ablauf von sieben Jahre verstirbt: Erst dann nämlich ist der volle Nießbrauch aufgebraucht. (jb/ps)