Zwei Jahre lang konnten sich Inhaber thesaurierender Investmentfonds die Abgeltungsteuer auf ihre laufenden Erträge sparen, doch damit ist es nun vorbei. Da der Basiszins für die Berechnung der Vorabpauschale für das Jahr 2023 erstmals wieder im Plus liegt, wird in vielen Fällen auch der Basisertrag positiv sein.

Damit wird so mancher Privatanleger Anfang des Jahres auf seinem Giro- oder Verrechnungskonto auch wieder eine Abbuchung wegen "Fondsbesteuerung" erkennen. Dabei handelt es sich um die Abgeltungsteuer auf die errechnete Vorabpauschale.

Auf Kundenfragen vorbereitet
In den Jahren 2022 und 2023 fehlte dieser Posten in der Abrechnung, daher könnte er selbst bei erfahrenen Fondsanlegern mittlerweile ein wenig in Vergessenheit geraten sein. Für Unverständnis dürfte er vor allem bei Privatinvestoren sorgen, die 2023 zum ersten Mal in thesaurierende Sondervermögen investiert haben. Berater sollten also damit rechnen, dass Kunden mit Fragen auf sie zukommen – und vorbereitet sein.

Daher ist es gut, sich noch einmal vor Augen zu führen, was die Vorabpauschale und die Steuer darauf eigentlich bedeuten. Für welche Arten von Fonds gelten die Vorschriften? Wie wird die Pauschale berechnet? Und welche Maßgaben greifen beim Verkauf von Fondsanteilen? FONDS professionell ONLINE hat die wichtigsten Regelungen zusammengestellt – klicken Sie sich einfach durch unsere Bilderstrecke oben. (am)