Wohl jeder, der sich mit Erbangelegenheiten beschäftigt, hat den Begriff schon mal gehört. Doch was ist respektive tut ein "Testamentsvollstrecker" eigentlich? Vereinfacht gesagt handelt es sich bei der vom Erblasser gewählten Vertrauensperson um den "verlängerten Arm des Verstorbenen". Er soll vor allem eins verhindern: Streit unter Erben. Meistens kommt er deshalb zum Einsatz, wenn sich mehrere Hinterbliebene gemeinsam den Nach­lass teilen sollen.

Die Vollstreckung bietet dem Erblasser die Sicherheit, dass sein letzter Wille wortgetreu umgesetzt wird. Schließlich dient ein Testament neben dem Erhalt des Vermögens oft dazu, den Familienfrieden zu wahren. Ein Testamentsvollstrecker hat die Möglichkeit, in einer aufwändigen Nachlass-Situation als Unabhängiger zu agieren und gegebenenfalls auch zwischen den Erben zu vermitteln. Er kann klare Aussagen zu den Absichten des Verstorbenen treffen und dafür sorgen, dass kein Angehöriger die Umsetzung des niedergelegten letzten Willens blockieren kann.

Obwohl es sich bei der Testamentsvollstreckung also um eine eher unbekannte Dienstleistung handelt, trifft sie konkret den Nerv der Zeit: Man will seinen Kindern nicht zur Last fallen, braucht Unterstützung beispielsweise bei minderjährigen Erben oder will, dass das Vermögen nicht zerfasert. Die Expertin Margit Winkler vom Institut Generationenberatung zählt die fünf wichtigsten Situationen auf, in denen eine Testamentsvollstreckung die Erben entlastet – klicken Sie sich durch unsere Fotostrecke oben. (mb/ps)