Einige Jahre haben Strafzinsen oder euphemistisch "Negativzinsen", "Guthabengebühren" oder "Verwahrentgelte" für Ärger bei Bankkunden gesorgt. Kreditinstitute haben auf diesem Weg die Einlagenzinsen, die sie selbst der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen mussten, an die Kunden weitergegeben. Zwar strichen so gut wie alle Geldhäuser diese Strafzinsen im Zuge der Zinswende, die juristische Aufarbeitung der Gebühren dauert aber vor mehreren Gerichten an. Zwei Verfahren sind auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig, eine höchstrichterliche Entscheidung ist noch nicht gefällt. 

Einen Rechtsstreit führt die Commerzbank in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gegen die Verbraucherzentrale Hamburg. Und die Chancen stehen offenbar nicht schlecht, dass die Bank recht bekommt, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" meldet. Das Verfahren gegen die zweitgrößte deutsche Bank zieht das Interesse der Branche auch auf sich, weil das Institut nicht nur Guthaben auf Konten, sondern auch auf Sparbüchern bei der Berechnung von Strafzinsen einbezog. Das hielten selbst viele andere Banken für rechtswidrig.

OLG: Sparbücher sind eine Verwahrung von Geld
Das OLG Frankfurt ließ nun aber in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag (7.9.) durchblicken, dass es aus seiner Sicht auch bei Sparverträgen gleich wie bei Girokonten durchaus um die Verwahrung von Geld durch die Bank gehe, schreibt die "FAZ". Entsprechend habe die Bank das auch bepreisen dürfen. Das Landgericht Frankfurt hatte dagegen im November 2022 genau anders entschieden und die entsprechenden Klauseln des Geldhauses für unwirksam erklärt. Das Urteil des OLG soll am 5. Oktober gesprochen werden, die Verbraucherschützer kündigten bereits an, in Revision zu gehen, wenn diese zugelassen wird. Die Commerzbank sagte auf Anfrage der Zeitung lediglich, man äußere sich nicht zu laufenden Verfahren.

In dem rechtlichen Tauziehen stehe für die Banken viel auf dem Spiel, schreibt die Zeitung weiter unter Berufung auf Oliver Maier, den Geschäftsführer von Verivox Finanzvergleich. Auf dem Höhepunkt der Negativzinsen im Frühjahr 2022 hätten mindestens 455 Banken und Sparkassen in Deutschland Privatkunden Verwahrentgelte berechnet. Darunter 179 Institute schon ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder weniger – einige Bankkunden mussten schon ab einem Guthaben von 5.000 oder 10.000 Euro auf dem Konto Negativzinsen zahlen. Sollte das unrechtmäßig gewesen sein, kommen sehr hohe Rückzahlungen auf die Banken zu. (jb)