Der Referentenentwurf hatte Sparer hoffen lassen, doch damit ist es nun vorbei. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (16.8.) den Regierungsentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Darin finden sich zahlreiche Vorschläge für steuer-, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, die den Finanzstandort Deutschland attraktiver machen sollen. Der noch in der Vorgänger-Version enthaltene Artikel 29 "Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetz" findet sich im aktuellen Entwurf allerdings nicht mehr.

Im ursprünglichen Artikel 29 war eine Anpassung des Höchstbetrages für die geförderten vermögenswirksamen Leistungen (VL) von aktuell 400 Euro auf 1.200 Euro vorgesehen. Doch von der angepeilten Verdreifachung ist nun keine Rede mehr, auch nicht von einer moderateren Anhebung des Höchstbetrages.

Chance vertan
"Der Regierungsentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz erfüllt nicht die Erwartungen vieler Sparer", urteilt daher der deutsche Fondsverband BVI in einer ersten Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Zuvor waren bereits die steuerlichen Freibeträge für Aktien und Aktienfonds gestrichen worden. Damit werde eine große Chance vertan, Kleinanlegern die stärkere Teilhabe an renditestarken Anlageformen zu ermöglichen.

Insgesamt enthalte der Entwurf einige vielversprechende Vorschläge. Zum Teil seien jedoch Nachbesserungen notwendig, findet der BVI. "Die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien schadet Klein- und Großanlegern", schreibt der Fondsverband. Solche Aktien verhindern Mitspracherechte von Investoren entsprechend ihrer Kapitalbeteiligung. Der Regierungsentwurf schieße über das eigentliche Ziel der Förderung von Start-ups und Wachstumsunternehmen hinaus, weil er Mehrstimmrechtsaktien für die Börsengänge aller Unternehmen zulässt. "ETFs, die Indizes nachbilden, werden so in noch größerem Maße gezwungen, in Unternehmen zu investieren, die Aktionärsrechte beschneiden", so der BVI.

Positives Signal
Die künftige Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung aller Investmentfonds sieht der Verband hingegen als positives Signal für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland. Denn bislang werden hierzulande besonders Fonds, die erneuerbare Energien und Infrastrukturinvestitionen finanzieren, benachteiligt und deshalb im Ausland aufgelegt. "Mit der Neuregelung kann diese steuerlich motivierte Abwanderung gestoppt und der Investitionsstandort Deutschland gestärkt werden", konstatiert der BVI. (am)