Die DWS hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen irreführender Werbung zu einem Klimafonds eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit ging die Fondstochter der Deutschen Bank auf die von den Verbraucherschützern kritisierten Punkte in der Werbung für den nachhaltigen Fonds ein und verpflichtet sich, die betreffende Werbung zu unterlassen. Das berichtet das "Handelsblatt". 

Auch wenn die DWS mit der Erklärung einlenkte und einer Anhörung vor Gericht am Freitag (10.3.) zuvorkam, einen Fehler in der Werbung sieht sie dennoch nicht: "Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die Werbematerialien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen", erklärt ein DWS-Sprecher gegenüber dem Handelsblatt. "Die Werbemitteilungen enthalten keine falschen Aussagen." Die Unterlassungserklärung erlaube es der Gesellschaft zudem, die entsprechende Werbung unter Angabe von zusätzlichen Quellen und Erklärungen weiterhin zu verwenden. Die Verbraucherschützer wollen die geänderte Werbung zu gegebener Zeit erneut prüfen, so die Zeitung.

Keine Transparenz – so die Verbraucherzentrale
In dem Fall ging es konkret um Werbematerialien für den DWS Invest ESG Climate Tech. In diesen wurde nach Angaben der Verbraucherschützer behauptet, nicht in Unternehmen aus Sektoren wie Kohle oder Rüstungsgüter zu investieren. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist das irreführend: Es werde eben nicht transparent erläutert, wie die DWS zu diesen Angaben komme.

Diese Klage der VZBW ist nicht die einzige Baustelle der DWS bezüglich Greenwashing. Die Gesellschaft sieht sich seit gut eineinhalb Jahren mit generellen Vorwürfen des grünen Etikettenschwindels konfrontiert. Die frühere Leiterin des Unternehmensbereichs Nachhaltigkeit, Desiree Fixler, hatte behauptet, dass die DWS sich nachhaltiger darstellt, als sie sei. In den USA und in Deutschland wird seitdem ermittelt. Geschäftsräume der DWS und der Deutschen Bank wurden im Mai vergangenen Jahres durchsucht. (jb)