Die europäischen Finanzbehörden EBA (Bankenaufsicht), EIOPA (Versicherungsaufsicht) und ESMA (Wertpapieraufsicht) arbeiten an einer gemeinsamen Strategie gegen Greenwashing. Unter anderem schlagen sie den Einsatz von KI-Tools zur Unterstützung der Aufsicht über ESG-bezogene Offenlegungen vor. Das geht aus einem soeben veröffentlichten Fortschrittsbericht der ESMA hervor. Finale Greenwashing-Berichte der jeweiligen Behörde sollen in einem Jahr, im Mai 2024, erscheinen.

Die ESMA dehne momentan ihren Überwachungsrahmen auf Greenwashing-Risiken bei ESG-Investitionen aus, erklärt die Behörde in ihrem Bericht. Darin schlägt sie der Europäischen Kommission unter anderem vor, dass KI-Anwendungen eingesetzt werden, um die umfangreichen Informationen zu analysieren, die in Form regulierter Dokumente und auf Basis von Werbeunterlagen sowie bei ESG-Datenanbietern vorliegen. Solche Software-Tools können Differenzen aufspüren, die sich zwischen Werbung und Realität ergeben. Dafür werden im Investmentfondsbereich etwa Fondsnamen, Produktdokumentationen, Prospekte oder Basisinformationen (KIDs), Werbung oder regelmäßige Berichte mit den tatsächlichen Investitionen abgeglichen.

Kennzahlen nicht für die Öffentlichkeit
Als Resultat liefert die Software Bewertungskennzahlen für jeden einzelnen Fonds. Diese Kennzahlen sollen jedoch nur für die interne aufsichtsrechtliche Nachverfolgung bestimmt sein, betont die ESMA. Es dürfte keine Veröffentlichung dieser Einstufungen geben.

In ihrem Report fordert die ESMA außerdem, dass die Kommission die Schrauben bei der Offenlegungsverordnung (SFDR) enger anzieht. Sie kritisiert, dass es keine Schwellenwerte gibt, die definieren, ab wann tatsächlich ein Beitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel stattfindet. Die ESMA fordert eine "Klarstellung" von Mindestbeitragsdefinitionen beziehungsweise Angaben zu einer Auswahl geeigneter Nachhaltigkeitsindikatoren, um den Beitrag zu messen. Dies würde den Marktteilnehmern bei der Orientierung helfen.

Namensgebung
Auch bei der Namensgebung von Investmentfonds verlangt die ESMA ein strengeres Vorgehen. Namen seien besonders für Retail-Investoren wichtig in der Kaufentscheidung. Hier liege eine Quelle für Greenwashing. Über Einschränkungen bei der Fondsbenennung läuft gerade eine Konsultation der EU-Kommission (externer Link zur Kommission). Produkte, die einer Benchmark folgen, sollen nachhaltigkeitsbezogene Produktnamen nur verwenden, wenn sie tatsächlich eine gewisse Schwelle erreichen.

Die drei ESAs haben außerdem ihr Verständnis von Greenwashing definiert: Es handle sich um eine Praxis, "bei der nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, Erklärungen, Handlungen oder Mitteilungen das zugrunde liegende Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens, eines Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung nicht klar und angemessen widerspiegeln. Diese Praxis kann für Verbraucher, Anleger oder andere Marktteilnehmer irreführend sein." (eml)