Nach langen Verhandlungen haben sich Union und SPD endlich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Der Entwurf bringt für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) einen echten Hammer: Unter der Überschrift "Verbraucherschutz" heißt es in Abschnitt X, Punkt 5: "Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen." (Lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch: "Der 34f steht auf der Kippe: Was das für Vermittler bedeutet")

Sollte dieser Passus Eingang in den endgültigen Koalitionsvertrag finden, über den die SPD-Mitglieder noch abstimmen müssen, so kommen auf die 37.432 Finanzanlagenvermittler, die nach Zahlen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Anfang Januar registriert waren, erhebliche Veränderungen zu. Zwar dürfte es nicht heute oder morgen soweit sein. Immerhin ist die Rede davon, die freien Vermittler sollten "schrittweise" unter die Aufsicht der Bafin gestellt werden. "Mit der 'schönen alten Welt' dürfte es aber vorbei sein", sagt Christian Waigel, Partner der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waigel.

Vier Szenarien
Wie gravierend die Änderungen bei einer Umsetzung des Abschnitts X, Punkt 5 des Vertragsentwurfs ausfallen werden, kommt stark darauf an, wie der Gesetzgeber den Passus in die Praxis überträgt. FONDS professionell ONLINE hat mit spezialisierten Anwälten und Branchenkennern darüber gesprochen, welche Szenarien denkbar sind – klicken Sie sich einfach durch unsere Bilderstrecke oben. (am)