Die Aktienrente, die das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Anlage am Kapitalmarkt erweitern soll, nimmt offenbar Gestalt an. "Die institutionellen Voraussetzungen zur Einrichtung der Aktienrücklage sollen durch ein Gesetzgebungsverfahren im ersten Halbjahr 2023 geschaffen werden", heißt es in einem Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium, das der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vorliegt.  Das "Grundkonzept zur Aktienrücklage" sei dem Vernehmen nach im Kern auch bereits mit dem Ressort von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) abgestimmt, schreibt die Zeitung.

Das Konzept sehe vor, den geplanten Kapitalstock in Gestalt einer öffentlich finanzierten und verwalteten Aktienrücklage einzurichten. Die Erträge aus den Wertpapieren sollen dann von Mitte der 2030er Jahre an in die Rentenversicherung fließen, um sie finanziell zu stärken. 

Die Anschubfinanzierung
Interessant ist vor allem die Anschubfinanzierung der Aktienrente, die das Bundesfinanzministerium ins Auge gefasst hat. So soll der Kapitalstock im kommenden Jahr mit zehn Milliarden Euro aufgebaut werden, die der Bund als Darlehen aufnimmt. Die Darlehen wiederum soll der Fonds dem Bund in Höhe seiner Refinanzierungskosten verzinsen.

Dem Konzept zufolge stellt diese Form der Finanzierung Vorzüge der Aktienrente nicht infrage. "Empirische Studien zeigen, dass durch Anlagen am Kapitalmarkt im langfristigen Durchschnitt höhere Erträge erzielt werden können, als Kosten durch die Kreditfinanzierung entstehen", zitiert die "FAZ" aus dem Papier. Für den Fonds sei eine "global-diversifizierte, langfristige und kontinuierliche Kapitalanlage geplant". Auf diese Weise könnten schwierige Marktphasen überbrückt werden, die bei einem kurzen Anlagehorizont kritisch wären.

Vorteil für den Bund
Der kreditfinanzierte Aufbau des Kapitalstocks hat der "FAZ" zufolge auch einen klaren Vorteil für die Bundesregierung: Haushaltstechnisch gelte die Finanzierung als Vermögenstransaktion. Der Bund erwirbt damit Forderungen gegen den Fonds. Die aufgenommenen Kredite seien daher nicht als Schulden im Sinne der grundgesetzlichen Schuldenbremse einzustufen.

Zudem solle die neue Aktienrücklage für die Rente weitere Mittel erhalten: "Zur Eigenkapitalunterlegung sollen – ebenfalls schuldenregelneutral – im Laufe des Jahres 2023 Übertragungen von Sacheinlagen in den Kapitalstock erfolgen", heißt es in dem Papier. Woran hier genau gedacht ist, werde nicht weiter ausgeführt. 

Planänderung
Das Projekt der Aktienrente geht auf die FDP zurück. Im Unterschied zu den ursprünglichen Plänen der Liberalen solle der Kapitalstock aber nicht direkt zusätzliche Rentenansprüche der einzelnen Versicherten begründen, schreibt die "FAZ". Stattdessen sollen die Erträge wie ein weiterer Bundeszuschuss an die Rentenkasse fließen. (am)