Die Anleger des kollabierten Container-Vermieters Magellan Maritime Investments können aufatmen: Anders als zwischenzeitlich vom Insolvenzverwalter behauptet sind sie einem neuen Gutachten zufolge doch Eigentümer der Container. Damit sind die Transportbehälter, die Tausende Anleger als Direktinvestment erworben hatten, nicht automatisch Teil der Insolvenzmasse. So besteht die Chance, dass die Investoren schneller Geld zurückerhalten als zunächst erwartet. Womöglich fallen auch ihre Verluste etwas geringer aus.

Nach der Magellan-Insolvenz im Frühjahr war die Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die Container nicht Eigentum der Investoren seien, sondern Magellan gehören – ein Schock für Anleger. Ihre Hoffnung, dass die Erlöse aus der Vermietung der Boxen direkt an sie fließen, statt in der Insolvenzmasse des Unternehmens zu landen, war dahin (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Auf Beschluss des Gläubigerausschusses hatte Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt nun ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, diesmal bei Christoph Thole. Der Kölner Verfahrensrechtler kommt nun zu einem anderen Ergebnis, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ).

Investoren haben immerhin ein "Sicherungsrecht"
Knackpunkt war eine Klausel, nach der Magellan den Anlegern für den Fall der Fälle nicht die Herausgabe der tatsächlich von ihnen erworbenen Container zugesagt hatte, sondern nur den Anspruch auf einen gleichartigen Container. "Dies hatten die Erstgutachter so gewertet, dass die Anleger auf ihr Eigentumsrecht verzichtet hätten", schreibt die FAZ. Dann wären die Container Teil der Insolvenzmasse gewesen, und die Anleger hätten nur auf Rückzahlungen aus der Veräußerung sämtlicher Vermögenswerte hoffen dürfen.

Anlegeranwälte hatten dieses Gutachten deshalb scharf kritisiert. Sie wollten die Container aus der Insolvenzmasse aussondern, Verwertungs- und Mieterlöse sollten den Anlegern direkt zufließen. Diesen Weg scheint das neue Gutachten jetzt zu eröffnen, berichtet die FAZ. "Denn obwohl die Anleger auf das Eigentumsrecht verzichtet haben, kann man ihnen doch ein Sicherungsrecht zuerkennen", so die Zeitung unter Berufung auf das neue Gutachten. Nach der Insolvenzordnung stünden ihnen in diesem Fall 91 Prozent der Erlöse zu, der Rest würde der Masse zufließen. Die Mieterlöse wiederum stehen dem Gutachten zufolge nur bis zum Insolvenzantrag den Anlegern zu. Alles, was danach aufläuft, gehört zur Insolvenzmasse.

"Die Anleger haben sofort etwas davon"
"Das ist ein sehr praktikabler Ansatz. Die Anleger haben sofort etwas davon", so Insolvenzverwalter Borchardt laut FAZ. Man stehe in Verhandlungen mit mindestens einem Investor, der Container und Mietverträge übernehmen wolle.

Die Chancen auf eine schnelle Rückzahlung an die Anleger sind also gestiegen. Ob sie unter dem Strich deutlich mehr Geld erhalten werden als zunächst befürchtet, ist allerdings fraglich, schließlich stammen die mit Abstand meisten Forderungen gegen die insolvente Gesellschaft ohnehin schon von ihnen. Borchardt hatte bereits vor einigen Wochen mitgeteilt, dass über 90 Prozent des Vermögens an die Anleger verteilt werden sollen. (bm)