Die britische Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) arbeitet weiter an einer Verbesserung des honorarbasierten Beratungsangebotes für Finanzanlageprodukte. Dazu gehören unter anderem die Förderung des "Robo-Advice" und eine Änderung der Legaldefinition von Beratung. Letztere soll zu einer Erleichterung auf Seiten der Finanzdienstleister und damit zu sinkenden Kosten für Kunden führen. Das geht aus einem aktuellen Statusreport der FCA hervor.

Hintergrund ist, dass wegen des 2013 im Rahmen der Retail Distribution Review (RDR) flächendeckend eingeführten Provisionsverbotes viele Briten keinen Zugang mehr zu einer professionellen Beratung haben. Daher hat die Aufsicht 2016 in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium den Bericht "Financial Advice Market Review" (FAMR) erarbeitet. Dieser enthält Vorschläge, wie der "Advisory Gap" – also die Beratungslücke – schnellstmöglich geschlossen werden kann. 

Erleichterung bei Beratung
Viele der im vergangenen Jahr vorgebrachten Verbesserungsvorschläge befinden sich noch in der Konsultationsphase, andere hat die Behörde bereits beschlossen oder zumindest auf den Weg gebracht. Dazu zählt eine geänderte Legaldefinition von Beratung.

Im Kern heißt dies, dass Firmen bei Kunden mit schmalem Geldbeutel, für die Standardprodukte ausreichen, auf eine vollständige Beratung mit persönlicher Produktempfehlung verzichten können. Hier genüge es, Ratsuchenden lediglich allgemeine Hilfestellungen für eine fundierte eigene Entscheidung zu geben oder Musterportfolios zu vermitteln.

Hilfe für Robo-Berater
Eine andere wichtige Entscheidung ist die Forcierung von automatisierter Beratung. Die britische Finanzaufsicht hat zu diesem Zweck eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet, die Anbieter und Softwareentwickler entsprechender "Robos" unterstützen soll. Aktuell sind offenbar neun "Robo-Berater-Modelle" von der Aufsicht grundsätzlich abgesegnet worden.

Andere Maßnahmen hat die FCA bereits in die Praxis umgesetzt. So können Anleger seit April 500 statt 150 Pfund für vom Arbeitgeber angebotene Anlageberatung steuerlich absetzen. Zudem können sie 500 Pfund (knapp 600 Euro) aus ihrer privaten Altersvorsorge für Beratungskosten entnehmen, die in Zusammenhang mit der Pensionsplanung entstehen.  

Kein Zurück zur Provisionsberatung
Mit diesem Statusreport hat die britische Aufsicht indirekt auch unterstrichen, dass es kein Zurück zu einer zumindest teilweisen Provisionsberatung geben wird. Solche Überlegungen hatte die Behörde vergangenes Jahr kurzfristig angestellt.

Anlässlich der Veröffentlichung des Reports hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wiederholt vehement eine Abschaffung der Provisionsberatung gefordert. "Der Bericht aus Großbritannien zeigt, dass ein Provisionsverbot wirkt. Sowohl die Beratungsqualität als auch das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzberatung nehmen zu. Die Qualität der Anlageberatung in Deutschland ist nachweislich schlecht. Deshalb braucht es auch in Deutschland dringend ein Provisionsverbot", sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim VZBV.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat der Forderung des VZBV scharf widersprochen. In einer Erklärung betont der DSGV, dass die Mehrheit der Deutschen keine Honorarberatung wünscht (lesen Sie dazu auch den Kommentar "Streit um Provisionsverbot: Diskussion auf Sandkasten-Niveau" von FONDS professionell-Chefredakteuer Bernd Mikosch). (jb)