Versicherungsmakler, die auch gegen Honorare Policen vermitteln, bekommen wahrscheinlich Probleme. Sollte die nationale Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD wie aktuell angedacht erfolgen, ist der sogenannte Bestandsschutz auf Honorare für vermittelte Policen zeitlich auf den 18. Januar 2017 beschränkt. Die Konsequenz: Ein Makler, der nach dem neuen Gesetz nicht als Versicherungsberater auf Honorarbasis arbeiten möchte, wird Honorare für Abschlüsse ab dem 19. Januar wohl abschreiben müssen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prüfung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung durch den Bank- und Kapitalmarktrechtler und Netzwerkpartner des Vermittlerverbandes VSAV Jens Reichow.

Hintergrund ist, dass das IDD-Umsetzungsgesetz eine strikte Trennung zwischen via Provisionen vergüteten Maklern und auf Honorarbasis arbeitenden Versicherungsberatern vorsieht. Für Personen, die bislang beide Entgelte angenommen haben, sieht der Entwurf vor, dass Provisionen oder Honorare aus bereits abgeschlossen Verträgen auch später vereinnahmt werden dürfen. Doch dieser "Bestandsschutz" soll nur bis zum 18. Januar gegolten haben. 

VSAV sieht keine Verbesserungen für den Verbraucherschutz
Damit ist die vom Gesetzgeber angestrebte klare Trennung von Provisionen und Honoraren beziehungsweise Servicegebühren de facto bereits eingeführt. Der VSAV kritisiert, dass dies nicht im Sinne eines wirksamen Verbraucherschutzes sein kann. VSAV-Vorstand Ralf Barth, selbst Versicherungsmakler, sagt: "Wer die unabhängige Beratung und Vermittlung stärken will, sollte die Honorarberatung und Vermittlung für den Verbraucher über unabhängige Makler nicht eingrenzen."

Aus Sicht des VSAV befinden sich Makler noch aus einem zweiten Grund in einem zeitlichen Schwebezustand. Selbst, wenn sie vor dem Hintergrund jetzt unwirksamer Honorarverträge vorzeitig ganz in die Versicherungsberatung wechseln wollten, ist ihnen dieser Weg bislang versperrt: Denn bis das Gesetz zur IDD-Umsetzung rechtskräftig wird, ist der neue Berufsstand des Versicherungsberaters nach Paragraf 34d Gewerbeordnung noch nicht geschaffen.

Reichow empfiehltr, den schlussendlichen Gesetzestext aakut akbzuwarten, um erst dann darauf das eigene Unternehmen auszurichten: "Es liegt nur ein Gesetzesentwurf vor, der noch veränderbar ist. Auch der 18. Juli 2017 ist nicht unumstößlich." (jb)