Für die deutsche Versicherungswirtschaft gelten ab heute, 23. Februar 2018, eine Reihe an neuen Vertriebsregeln: Die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD tritt in Deutschland in Kraft. Daran ändert auch der Beschluss der EU-Kommisson nichts, die Umsetzung der IDD europaweit auf den 1. Juli und ihre Anwendung auf den 1. Oktober zu verschieben. Die Länder der EU dürfen eine Richtlinie auch schon vor dem Start auf europäischer Ebene umsetzen. Das ist mit dem IDD-Umsetzungsgesetz hierzulande geschehen.

Nach übereinstimmender Meinung von Juristen und Branchenkennern sollte das neue Gesetz Versicherungsvermittlern keine Kopfzerbrechen bereiten. Die Neuerungen sind seit Monaten sattsam bekannt. Zudem sind die Berater nur von einigen wenigen neuen Vorschriften direkt betroffen – zunächst.


Lesen Sie in der Bilderstrecke oben, welche Punkte Versicherungsvermittler ab dem 23. Februar beachten müssen.


Denn einige Detailpunkte bleiben offen, da insgesamt vier das Umsetzungsgesetz flankierende Verordnungen sowie behördliche Vorgaben noch ausstehen. Zum einen ist das die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Diese regelt unter anderem die Einzelheiten in puncto Weiterbildungspflicht. Ein Entwurf liegt auch schon vor (FONDS professionell ONLINE berichtete ausführlich) und beinhaltet nach Expertenmeinung keine gravierenden Änderungen für den Vertrieb. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium hat vor rund zehn Tagen vage angekündigt, dass die Endfassung der Verordnung im "Frühjahr" vorliegen soll.

Auf EU-Ebene stehen noch zwei sogenannte "Delegated Acts" aus. Die europäischen Verordnungen regeln zum einen die Details des Wohlverhaltens von Vermittlern gegenüber Kunden, was in erster Linie die Frage der korrekten Provisionsvergütungen betrifft. Die zweite Verordnung konkretisiert Vorgaben zum Zielmarkt. Die EU-Versicherungsaufsicht Eiopa teilte der Redaktion auf Anfrage mit, dass beide Verordnungen an den europaweiten Start der IDD geknüpft sind, somit also erst im Jahresverlauf gelten werden. Allerdings enthält das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz beide Punkte bereits im Kern.

Schließlich steht noch die Neufassung des Bafin-Rundschreibens "Hinweise zum Versicherungsvertrieb" aus: Wann die endgültige Fassung kommt, steht nicht fest – die Behörde wollte sich Anfrage der Redaktion nicht in die Karten schauen lassen. Das Rundschreiben hat zwar keine Gesetzeskraft, allerdings stellt die Aufsicht klar, wie sie bestimmte Gesetze und Verordnungen verstanden haben möchte. Unter anderem enthält es Ausführungen zu den Wohlverhaltensregeln der Vermittler gegenüber Kunden, wobei es sich eng an die entsprechende EU-Verordnung hält (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Reaktion auf Bafin-Rundschreiben
Die Branche hatte bis Mitte der Woche Zeit, sich im Rahmen einer Konsultation zu dem Entwurf des Rundschreibens zu äußern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat seine Stellungnahme erneut für die Forderung genutzt, Provisionen im Versicherungsvertrieb rundweg anzuprangern.

In dem Kontext kritisiert er auch die Regeln für die Zusammenarbeit der Versicherungsberater, die nur auf Honorar arbeiten dürfen, mit den Versicherern. Die Verbraucherschützer füchten laut einem Bericht des "Handesblatts", dem die Stelltungnahme vorliegt, dass die Vorschriften wie das Durchführungsgebot für Provisionen zu einem derart hohen administrativen Aufwand führen würden, dass Versicherer nicht mit den Versicherungsberatern kooperieren werden. Damit würde die angedachte Förderung der Honorarberatung verpuffen.

Auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen hat seine Stellungnahme zu dem Rundschreiben veröffentlicht. Der Verband begrüßt das Schreiben grundsätzlich. Er kritisiert aber unter anderem, dass der Entwurf "weitere Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen manifestiere, wenn es beispielsweise um die Qualifikation von gebundenen Vertretern geht oder um das Thema Vergütung." (jb)