Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag offiziell seine Kritik am nationalen IDD-Umsetzungsgesetz geäußert. Ein Blick in den 13 Seiten umfassenden Beschluss zeigt, dass die Länderkammer in allen Punkten den Vorgaben der drei zuständigen Ausschüsse für Wirtschaft, Agrar- und Verbraucherpolitik sowie Recht gefolgt ist. Namentlich beim Honorarverbot für Makler, dem Provisionsabgabeverbot und der Beratungspflicht für Versicherer wünschen die Länder Änderungen.

Einer der von Maklerverbänden kritisierten Punkten des Kabinettsentwurfs ist die strikte Trennung von Maklern, die gegen von Versicherungsunternehmen gezahlten Provisionen vermitteln, und auf Honorarbasis arbeitenden Versicherungsberatern. Damit wird den Maklern verwehrt, sich selbst für ein Gebührenmodell zu entscheiden. Der Bundesrat möchte diese harte Trennung aufweichen.

Weiter fordert die Länderkammer, dass die geplante Änderung des Paragrafen 6 Absatz 6 Versicherungsvertragsgesetzes auf den Prüfstand gestellt wird. Diese Änderung würde, vereinfacht formuliert, zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen Assekuranzen und Agenturen sowie Maklern führen, da eine Beratungspflicht für die Versicherer explizit festgeschrieben wird.

Kritik an Provisionsabgabeverbot
Der Bundesrat plädiert des weiteren dafür, das angestrebte Provisionsabgabeverbot noch einmal zu überdenken. Die Ländervertreter kritisieren, dass "ein verbraucherschützender Effekt auf den ersten Blick nicht erkennbar ist" – selbst, wenn es Fehlanreize zum Verkauf bestimmter Produkte verhindere und damit indirekt verbraucherschützend wirke.

Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt die Empfehlung des Bundesrats und kritisiert ebenfalls das Provisionsabgabeverbot: "Das Provisionsabgabeverbot ist falsch verstandener Verbraucherschutz. Es sichert in erster Linie die Margen der Versicherungsvermittler und verhindert Kosteneinsparungen beim Verbraucher. Eine gesetzliche Verankerung des Verbots würde die Strukturen im Versicherungsvertrieb zementieren und entgegen dem politischen Trend in Deutschland sowie Europa die Entwicklung von Alternativen zur rein provisionsbasierten Beratung verhindern", so ein BVI-Sprecher. (jb)