Der Bundesrat hat seine Stellungnahmen zu dem nationalen IDD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Ein Blick in das zwölf Seiten lange Dokument zeigt, dass die drei zuständigen Ausschüsse für Wirtschaft, Agrar- und Verbraucherpolitik sowie Recht der Länder in einigen wichtigen Punkten nicht ganz der strikten Linie der Regierung folgen – namentlich dem Honorarverbot für Makler, dem Provisionsabgabeverbot und der Beratungspflicht für Versicherer.

Ob das aber an dem Gesetz etwas ändert ist fraglich, weil der Bundesrat nicht zustimmen muss. Es handelt sich nur um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, sodass die Länderkammer das Gesetz zwar verzögern, aber letztlich so gut wie nicht verhindern kann.

Zum weiteren Verlauf: Die Ausführungen der drei Ausschüsse werden am 10. März offiziell in der Länderkammer diskutiert. Danach folgt Ende März die erste Lesung im Bundestag.

Trennung von Provisions- und Honorarberatung
Einer der von Maklerverbänden kritisierten Punkten des Kabinettsentwurfs ist die strikte Trennung von Maklern, die gegen von Versicherungsunternehmen gezahlten Provisionen vermitteln, und auf Honorarbasis arbeitenden Versicherungsberatern. Damit wird den Maklern verwehrt, sich selbst für ein Gebührenmodell zu entscheiden.

Der Wirtschafsausschuss des Bundesrates möchte diese Trennung aufweichen. Daher soll die entsprechende Passage des Gesetzestextes so formuliert werden, dass die strikte Bindung an einen Versicherer aufgehoben wird. Es solle stattdessen formuliert werden, dass Makler nur "nicht von Verbrauchern" bezahlt werden. Die Original-Passage lautet:

"Die Eingriffe in die Vertragsfreiheit der Versicherungsvermittler dürfen nicht weiter greifen als zur Erreichung dieses Ziels unbedingt erforderlich. Es erscheint daher zu weitreichend und somit unverhältnismäßig, zum Zweck des Verbots einer Vergütung durch Verbraucher ein Gebot zur Vergütung durch Versicherungsunternehmen aufzustellen. Ein solches generelles Gebot schlösse die Vergütung des Versicherungsvermittlers durch Dritte aus, auch wenn es sich bei diesen nicht um Verbraucher handelt", so der Entwurf des Bundesrates.

Kriitk an Provisionsabgabeverbot
Der Ausschuss für Verbraucherschutz plädiert des weiteren dafür, das angestrebte Provisionsabgabeverbot noch einmal zu überdenken. Die Ländervertreter kritisieren, dass
"ein verbraucherschützender Effekt auf den ersten Blick nicht erkennbar ist." – selbst, wenn es Fehlanreize zum Verkauf bestimmter Produkte verhindere und damit indirekt verbraucherschützend wirke.

Beratungspflicht für Versicherer
Nicht zuletzt bitten sowohl der Wirtschafts- als auch der Rechtsausschuss des Bundesrates, die geplante Änderung des Paragrafen 6 Absatz 6 Versicherungsvertragsgesetzes auf den Prüfstand zu stellen. Diese Änderung würde, vereinfacht formuliert, zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen Assekuranzen und der Agenturen sowie Maklern führen, da eine Beratungspflicht für die Versicherer explizit festgeschrieben wird. (jb)