Die parlamentarische Debatte über die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie auf nationaler Ebene hat begonnen. Ende vergangener Woche war der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag behandelt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen worden.

Dabei scheint es, als ob die Lobbyarbeit der Verbände Früchte trägt. Ein Punkt ist beispielsweise, dass Online-Beratungsangebote und speziell digitale Services wie die des Vergleichsportals Check24 durch das Gesetz erfasst werden sollen, wie aus den Redemitschnitten hervorgeht. Das dürfte die Befürchtungen einiger Makler, dass ihnen bei einer Umsetzung des Gesetzes in der aktuellen Version gravierende Nachteile entstehen, zumindest teilweise besänftigen.

Abwägung von Verbraucher- und Maklerinteressen
In seiner Rede berichtete Marcus Held, SPD, dass ihn und Abgeordnete der CDU/CSU eine Vielzahl von Stellungnahmen und Zuschriften von Verbänden sowie Versicherungsmaklern erreicht haben. "Viele erwecken in ihren Schreiben den Eindruck, dass es fünf vor zwölf sei", so Held. Er versprach, dass deren Stellungnahmen in den Beratungen über das Gesetz berücksichtigt werden. Die CDU-Abgeordnete Astrid Grotelüschen versicherte, dass das Gesetz die Geschäftsgrundlage von mittelständischen Unternehmen wie Maklern nicht gefährden solle. Hier gelte es, eine gute "Abwägung" zwischen dem Verbraucherschutz und den Interessen der Makler zu finden.

In das gleiche Horn stieß Barbara Lanzinger von der CSU. Sie versprach bei den Details des Gesetzes wie etwa der Frage der geplanten Vergütung von Vermittlern und Versicherungsberatern genau hinschauen zu wollen. Letztere sollen Privatkunden bekanntlich nur gegen Honorar beraten dürfen, Vermittler dagegen ausschließlich nur gegen Provisionen – Mischmodelle sind verboten.

Online-Beratung
SPD-Poltiker Held betont des Weiteren in seiner Rede, dass das Umsetzungsgesetz auch die Beratung über Onlinekanäle einbeziehen werde. Seine Parlamentskollegin Grotelüschen ging in ihrer Rede ausführlich auf diesen Aspekt und speziell die "Robo-Beratung" durch Portale wie Check24 ein. Sie versprach, die rein digitale Beratung unter die Lupe nehmen zu wollen. "Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie bei entsprechenden Internet-Suchmasken und Vergleichsportalen optimal ermittelt werden kann, was der Kunde wünscht. Wie objektiv sind die Informationen, die der Verbraucher erhält, um seine Entscheidung – wohlgemerkt: ohne Beratung – zu treffen?"

Der nächste Schritt ist eine öffentliche Expertenanhörung am 17. Mai vor dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Koalitionsabgeordneten sagten zudem, dass das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden soll. (jb)