Die Regierung hat die Anmerkungen und Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Umsetzungsgesetz der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie weitgehend abgelehnt. Der Bundesrat war Versicherungsmaklern in einem Beschluss zur Seite gesprungen und forderte die Regierung auf, einige Punkte in dem umstrittenen Gesetzentwurf von sich aus zu ändern.

Im Klartext: Vonseiten der Exekutive bleibt es beim Provisionsabgabeverbot. Zudem ist soll nichts an einer Formulierung geändert werden, die eine Verschärfung des Wettbewerbs zwischen Maklern und Versicherungsmaklern zur Folge haben könnte. In die Frage der Vergütung für Makler könnte aber möglicherweise noch einmal Bewegung kommen.

Provisionsabgabeverbot ist Verbraucherschutz
Hinsichtlich des Rabattverbotes beschied die Regierung in einer Antwort an die Länderkammer, die FONDS professionell ONLINE vorliegt, dass sich "aus Sicht der Bundesregierung folgender verbraucherschützender Effekt ergibt: Es wird vermieden, dass bei einer in Aussicht gestellten Provisionsabgabe der Verbraucher bei Abschluss eines Versicherungsvertrags eher auf die Provisionsabgabe achtet als auf den für ihn passenden Versicherungsschutz. Die Provisionsweitergabe als Verkaufsargument wird verhindert."

Verschärfter Wettbewerb rechtlich weiter möglich
Auch in Bezug auf die rechtliche Basis einer möglichen Wettbewerbsverschärfung zwischen Maklern und Versicherungsgesellschaften bleibt nach dem Willen der Regierung alles beim Alten. Die Gefahr einer Verschärfung ergibt sich aus der geplanten Änderung des Paragrafen 6 Absatz 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im Rahmen der IDD-Umsetzung: Durch die Streichung eines Satzes in dem Paragrafen könnten Versicherer nach Meinung von Experten aufgrund einer damit gesetzlich verankerten Beratungspflicht der Assekuranz ein Mittel in die Hand bekommen, ihre eigenen Agenturen gezielt mit der Abwerbung von Maklerkunden zu beauftragen.

Die Bundesregierung hat einer von der Länderkammer gewünschten Prüfung der Änderung von Paragraf 6 VVG eine Absage erteilt. Allerdings betont sie erneut: "Wenn ein Vertrag durch einen Makler vermittelt wird beziehungsweise wird ein Versicherungsnehmer durch einen Makler betreut, besteht in der Regel kein Anlass für eine zweite Beratung."

Entscheidung liegt bei Parlament
Ein weiterer von Maklerseite kritisierter Punkt des Gesetzentwurfes ist das Honorarverbot für Versicherungsvermittler. Der Bundesrat hatte hier angeregt, diese strikte Untersagung etwas aufzuweichen und den Spielraum für Vergütungen bei freien und gebundenen Vermittlern etwas zu vergrößern – wobei einer Honorarzahlung von Kunden weiterhin ein Riegel vorgeschoben bleiben soll. Die Regierung hat zugesagt, diesem Wunsch der Länderkammer nachzukommen.

Das letzte, entscheidende Wort bei dem Gesetz wird aber der Bundestag sprechen. Anfang Juni ist die finale Beratung im Parlament geplant. (jb)