Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Die Kritik der Makler-Lobby an dem Ende November veröffentlichten Referentenentwurf (FONDS professionell ONLINE berichtete) hat die Regierung dabei weitestgehend ignoriert.

Kommt es in Bundestag und Bundesrat nicht zu wesentlichen Änderungen, wird das Provisionsabgabeverbot weiterhin bestehen bleiben. Außerdem gibt es dann künftig eine strikte Trennung zwischen Versicherungsvermittlern, die ausschließlich auf Provisionsbasis arbeiten, und Versicherungsberatern, die nur direkt vom Kunden vergütet werden. Mischmodelle von Provisions- und Honorarvergütung, die heute möglich sind, würden damit verboten. Makler dürfen aber weiterhin Gewerbekunden gegen Honorar beraten.

Aus "Honorar-Versicherungsberatern" sind wieder "Versicherungsberater" geworden
In einem Punkt sieht der Entwurf allerdings eine Änderung gegenüber der Fassung vom November 2016 vor: Es ist nicht mehr von "Honorar-Versicherungsberatern" die Rede, sondern nur noch von "Versicherungsberatern". Anders als bisher sollen diese Berater jedoch Provisionstarife vermitteln dürfen, falls eine Police nicht in einer provisionsfreien Nettoversion erhältlich ist. Die Provision schreibt der Versicherer in diesem Fall zumindest zum größten Teil dem Kunden gut – der Berater selbst erhält davon nichts.

Es bleibt auch dabei, dass der derzeitige Paragraf 34e der Gewerbeordnung gestrichen beziehungsweise zu einer Verordnungsermächtigung umgestaltet wird. Dieser regelt die Vorschriften für die kleine Gruppe der bisherigen Versicherungsberater. Dafür wird der Paragraf 34d der Gewerbeordnung entsprechend geändert.

Kritik am Provisionsabgabeverbot
Die Trennung von Honorar- und Provisionsberatung war nach Veröffentlichung der ersten Version des Entwurfes kritisiert worden (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch: "Honorar-Verbot für Makler: Ein Irrweg"). Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung etwa sieht hierin einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verbriefte "Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb". Andere Verbände wie der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) hatten darauf hingewiesen, dass Versicherungsberater im Gegensatz zu Maklern keiner Stornohaftung unterliegen, was ein Wettbewerbsnachteil für Makler sei. Schließlich führe eine vorzeitige Kündigung einer Police bei Honorarberatern nicht zu einem Verdienstausfall. Der aktualisierte Gesetzentwurf enthält allerdings folgende Vorschrift: "Regelungen zu Honoraren sind so zu wählen, dass Missbräuche vermieden werden."

Die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes missfällt dem AfW ebenfalls, da dies von deutschen Gerichten seit einiger Zeit als antiquiert eingestuft wird. Ein anderer Grund ist, dass Versicherungsunternehmen und ihr Ausschließlichkeitsvertrieb das Provisionsabgabeverbot wohl werden umgehen können. In der vom Kabinett gebilligten Textfassung heißt es weiterhin, das Provisionsabgabeverbot finde "keine Anwendung, soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrages verwendet wird". Juristen sehen darin eine Hintertür für Versicherer, Provisionen in Form von Rabatten oder besseren Konditionen zurückzugeben. Andere Verbände wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) oder der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßten dagegen den Fortbestand des Provisionsabgabeverbotes (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Regierung bekräftigt Trennung
Die Regierung begründet das Festhalten an der strikten Trennung von Versicherungsberatern und Versicherungsmaklern erneut mit der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Förderung der Honorarberatung.

"Honorarberater können nun Verbrauchern geeignete Versicherungen vermitteln, ohne ihre Unabhängigkeit zu gefährden", kommentiert Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen den Beschluss. "Versicherungsunternehmen werden verpflichtet, im Versicherungstarif enthaltene Provisionsanteile dem Versicherungskonto der Kunden gutzuschreiben. Damit haben wir die Honorarberatung deutlich gestärkt. Versicherungsvermittlern, die für die Vermittlung Provisionen erhalten, wird es zukünftig untersagt, zusätzliche Honorare zu verlangen."

Ein möglicher Punktsieg für Makler
Mit einem anderen Argument scheinen die Makler dagegen Gehör in Berlin gefunden zu haben. Die erste Version des Entwurfes hatte ihrer Meinung nach den Versicherungsunternehmen und ihren Vertretern einen Freibrief gegeben, mit Hinweis auf die Beratungsobliegenheit nach Paragraf 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Kunden der Makler jederzeit direkt anzusprechen. In der aktuellen Version findet sich dagegen bei den Ausführungen zu Paragraf 6 VVG folgender neuer Satz: "Da allerdings ein Versicherer nach Paragraf 6 Absatz 1 VVG nur insoweit beraten muss, als dafür ein Anlass besteht, führt die Streichung in Absatz 6 nicht zu einer Doppelberatung; hat ein Versicherungsmakler beraten, besteht regelmäßig kein Anlass für eine zweite Beratung durch einen Versicherer."

Der Kabinettsbeschluss enthält zudem einige kleinere, aber wichtige Ergänzungen. So dürfen Vermittler, die künftig als Versicherungsberater tätig sein wollen, ihre Bestandsprovisionen aus laufenden Verträgen weiterhin erhalten. Das Provisionsannahmeverbot bezieht sich nur auf neue Verträge. Außerdem müssen Makler, die Serviceverträge gegen Honorar abgeschlossen haben, diese auch nicht kündigen.

Wie geht es weiter?
Der am Mittwoch vorgelegte Kabinettsbeschluss ist noch nicht das letzte Wort. Der Gesetzentwurf wird demnächst im Bundesrat beraten. Am 30. März steht die erste Lesung im Bundestag an, der am 31. Mai eine Sachverständigen-Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Parlamentes folgen wird. Erst danach wird der Ausschuss die endgültige Fassung verabschieden, die dann am 1. und 2. Juni in zweiter und dritter Lesung im Parlament beraten wird. Am 7. Juli soll der Bundesrat zustimmen. In dem Zusammenhang haben Verbände nach Bekanntwerden des Textes angekündigt, intensiv mit den Parlamentariern reden zu wollen. (FONDS professionell ONLINE berichtete). (jb)