Die nationale Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ist in vollem Gang. Im Sommer soll das Gesetz verabschiedet werden. Obwohl der deutsche Gesetzgeber dabei einige sehr umstrittene Pläne verfolgt, hat er zumindest von einem Provisionsverbot abgesehen und auch keine Einschränkungen bei Courtagen gemacht. Diese könnten aber unter Umständen durch die Hintertür von der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa eingeführt werden – insbesondere, was Abschlussprovisionen anbelangt.

Die Behörde hat im Auftrag der EU-Kommission sogenannte "Delegierte Rechtsakte" für die Umsetzung der IDD erarbeitet. Diese haben für die Branche unmittelbaren Vorschriftscharakter. Die Rechtsakte versuchen unter anderem zu klären, wie Provisionen zu gestalten sind, damit sie keinen nachteiligen Effekt auf die Beratung zu Versicherungsprodukten haben.

Die Eiopa hatte zu dem Thema im Sommer 2016 eine Konsultation gestartet. Die Aufsicht stellte zur Diskussion, ob Provisionen, die größtenteils oder fast vollständig bei Abschluss des Versicherungsvertrages gezahlt werden ("the inducement is entirely or mainly paid upfront when the product is sold") solche nachteiligen Effekte haben. Die Frage ist für deutsche und österreichische Vertriebe wichtig: Das trifft zumindest teilweise auf die in beiden Ländern bei Lebenspolicen üblichen Abschlusscourtagen zu.

Abschlussprovisionen auf schwarzer Liste
Vor einigen Wochen veröffentliche die Eiopa ihren endgültigen Report. In diesem listet sie explizit vorab bei Vertragsabschluss gezahlte Provisionen als solche auf, die einen nachteiligen Effekt auf die Vermittlungsqualität haben. Die Liste umfasst weiter extrem hohe Provisionen sowie Courtagen, die nur bei Eintritt einer bestimmten Bedingung ausgeschüttet werden – etwa eines festgelegten Kontingentes an vermittelten Policen. Im gleichen Atemzug betont die Aufsichtsbehörde aber, dass diese Liste keine faktische Verbotsliste ist. Sie solle vielmehr als Leitlinie für die Branche dienen, mit deren Hilfe man Nachteile für Kunden vermeiden könnte.

Das letzte Wort ist aber ohnehin nicht gesprochen. Die Kommission muss entscheiden, wie sie mit den Vorschlägen verfährt. Das soll noch vor dem Sommer geschehen, wie eine Anfrage der Redaktion bei der Eiopa ergab.

Komplexe und nicht-komplexe Versicherungsanlageprodukte
Ebenso ist derzeit unbekannt, wie die Behörde in der Frage der Definition von komplexen und nicht-komplexen Versicherungsanlageprodukten entscheidet. Bis zum 28. April läuft noch eine Konsultation der Eiopa. Von der Einstufung hängt ab, ob für ein Produkt künftig eine Geeignetheitsprüfung (komplexe Policen) oder keine (nicht-komplexe Policen) erforderlich ist. Das hat für Vermittler erhebliche Konsequenzen. (jb)