Seit zwei Jahren war es Gewissheit, dass die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) ab dem 23. Februar 2018 angewendet werden muss. Kurz vor dieser Deadline erhält nun die mit der Umsetzung kämpfende Versicherungswirtschaft doch noch Aufschub: Verpflichtend angewendet werden soll die IDD erst ab 1. Oktober 2018. Dies hat die EU-Kommission am Mittwoch beschlossen, wie FONDS professionell ONLINE erfahren hat.

Der Fristenaufschub geschehe "ausnahmsweise", heißt es in einem Statement, das FONDS professionell ONLINE vorliegt. Die EU-Mitgliedsstaaten sind aber weiterhin dazu verpflichtet, die IDD bis zum 23. Januar 2018 in ihre nationalen Gesetze zu überführen. Die Kommission folgt mit diesem Aufschub einem Antrag des EU-Parlaments, das einen Fristenaufschub schon vor Monaten vorgeschlagen hat. Parlament und Rat müssen die neue Frist nun in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren absegnen, heißt es bei der EU-Kommission.

Verzögerung bei zwei delegierte Rechtsakte
Nicht nur Versicherer sind in vielen EU-Ländern in Sachen IDD im Rückstand. Auch zwei delegierte Rechtsakte waren dem EU-Parlament erst spät im Herbst 2017 vorgelegt worden. Die Abgeordneten hätten bis Jahresende Zeit zur Prüfung gehabt, was der Branche nur wenige Wochen zur Adaptierung gelassen hätte.

Allerdings ist der Inhalt der IDD als solcher bereits seit zwei Jahren bekannt. So war denn der Aufschub auch nicht von allen, sondern von 16 Staaten gefordert worden, erklärte ein Sprecher der Kommission auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE. Die EU-Kommission monierte, dass sich insbesondere kleinere Versicherungsunternehmen trotz des großen Zeitrahmens nicht entsprechend angepasst hätten.

Gesetzgeber in Verzug
Auch die nationalen Gesetzgeber sind in Verzug. In Deutschland gibt es immerhin bereits ein Umsetzungsgesetz, in Österreich hat das Finanzministerium Gesetzesänderungen ausgearbeitet, während das Wirtschaftsministerium noch nichts Konkretes vorgelegt hat. (eml)