Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein spricht sich gegen die geplante Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) auf die Bafin aus. Das Bundekabinett wird sich nach Informationen der Kammer voraussichtlich am 19. Februar 2020 mit dem entsprechenden Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) befassen. Im Vorfeld hat der Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein, Jürgen Steinmetz, in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Region appelliert, diese Pläne nicht in die Tat umsetzen.

"Aus unserer Sicht besteht für eine Änderung der Aufsicht keine Notwendigkeit, dies wäre sogar kontraproduktiv", erklärt Steinmetz. Es bestünden keine Defizite bei der aktuellen Aufsicht durch die IHKen und die Gewerbeämter. Es habe in der Vergangenheit nie Beschwerden gegeben, es seien auch keinerlei Anhaltspunkte für Mängel zu erkennen. 

Neue Strukturen, neue Kosten
Steinmetz verweist darauf, dass die Bafin zentral strukturiert ist und kaum Erfahrungen mit Kleingewerbetreibenden hat. Für die Aufsicht über die rund 38.000 34f-Vermittler müssten neue Strukturen aufgebaut werden. Den finanziellen Aufwand hätten letztendlich die Vermittlern zu tragen. "Die Kosten für eine Erlaubnis würden sich nach derzeitigen Berechnungen um das Vier- bis Sechsfache erhöhen", so Steinmetz. 

Die IHK Mittlerer Niederrhein befürchtet, dass kleine und mittelständische Vermittler durch die höheren Kosten vom Markt verdrängt werden. Diese Einschätzung teilt auch Michael Podsada, Geschäftsführer der Fonds- und Vorsorgeberatung Remi 5 aus Meerbusch. "Die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin wird voraussichtlich dazu führen, dass Privatkunden ihre bisherigen Berater verlieren", befürchtet er. "Viele Maklerkollegen bieten bisher – sehr zur Zufriedenheit ihrer Kunden – eine kombinierte Beratung zu Versicherungen und Geldanlage an", sagt Podsada. Das werde ihnen bei einer Aufsicht durch die Bafin wirtschaftlich kaum noch möglich sein.

Die Hälfte der 34f-ler würde Erlaubnis zurückgeben
Die IHK Mittlerer Niederrhein geht davon aus, dass im Falle eines Aufsichtswechsels etwa die Hälfte der Finanzanlagenvermittler ihre Erlaubnis zurückgeben würde. Dies hätten Umfragen ergeben. "Diese Ausdünnung des Angebots kann nicht im Sinne der Verbraucher sein", schreibt Steinmetz. Er erinnert daran, dass die IHKen auch die Aufsicht über die Versicherungs- und Immobiliardarlehensvermittler ausüben, und 34f-ler in der Regel in mehreren Geschäftsfeldern tätig sind. Die bei den Kammern gebündelte Aufsicht spreche für eine einheitliche Rechtsanwendung. 

"Wir bitten Sie daher, sich gegen die geplante Übertragung der Aufsicht auf die Bafin stark zu machen", appelliert Steinmetz an die Abgeordneten. In jedem Fall sollten für kleine und mittelständische Vermittler adäquate Lösungen gefunden werden, um eine Verdrängung durch größere Finanzdienstleistungsinstitute aufgrund der höheren Kosten zu vermeiden, schreibt er. (am)