Eine wachsende Zahl von Sparkassen kündigt Prämiensparverträge mit unbegrenzter Laufzeit. 135 der rund 380 deutschen Sparkassen haben sich mittlerweile von den Sparprodukten getrennt. Betroffen sind mindestens 320.000 Verträge, wie das "Handelsblatt“ unter Berufung auf das Verbraucherportal Biallo meldet. Die Kreditinstitute begründen den Schritt mit den aktuellen Niedrigzinsen, die es ihnen nicht ermöglichen, ihren Verpflichtungen aus den in den 1990er-Jahren zu weitaus höheren Zinsen abgeschlossen Verträgen nachzukommen .

"Wir gehen davon aus, dass sich die Kündigungswelle auch in diesem Jahr ungebremst fortsetzen wird" zitiert die Wirtschaftszeitung den Biallo-Experte Kevin Schwarzinger. Anfang 2020 hatten erst etwas mehr als 100 der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute Prämiensparverträge gekündigt.

BGH: Nach 15 Jahren ist zumeist Schluss
Die Grundlage für die Instiute ist in aller Regel ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mai 2019. In diesem entschied das oberste deutsche Gericht, dass Kredithäuser Prämiensparverträge mit unbegrenzter Laufzeit von sich aus kündigen können – aber erst nach dem Erreichen der höchsten Prämienstufe. Das ist in aller Regel nach 15 Jahren der Fall. Zum besseren Verständnis: Diese Produkte sehen vor, dass ein Institut dem Kunden zusätzlich zum veränderbaren Zins eine jährliche Prämie zahlt. Der Bonus ist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt und beträgt bis zu 50 oder sogar 100 Prozent der vertragsgemäß erbrachten Sparleistungen im Jahr. 

Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn Verträge explizit zusichern, dass die höchste Prämie ab dem 15. Sparjahr bis zum 20., 25. oder sogar bis zum 99. Jahr gezahlt wird, dann kann die Bank das Sparprodukt nicht vorzeitig kündigen. Das entschied etwa das Landgericht Stendal. Bei dem oben genannten BGH-Urteil war dagegen nicht explizit festgeschrieben, dass die Bank den Vertrag nach dem 15. Sparjahr weiterführt. Daher dürfen Geldhäuser in solchen Fällen von sich aus kündigen. (jb)