Immobilienkredite: Bafin lässt Bankberater aufatmen
In einem Schreiben schlägt die Finanzaufsicht für die Vermittler von Immobiliarkrediten stark vereinfachte Qualifikationsnachweise vor. Die gute Nachricht: Bankberater erfüllen diese Kriterien locker.
Der Bundestag hat die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie bislang immer noch nicht durchgewunken. Damit sind wichtige Details für die vertriebliche Umsetzung noch nicht in trockenen Tüchern. Die Finanzaufsicht Bafin hat in einem für Bankberater entscheidenden Punkt nun jedoch Entwarnung signalisiert.
Als Sachkundenachweis für Bankmitarbeiter, die mit der Vergabe der Immobiliarkredite befasst sind, soll die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Bank- oder Sparkassenkaufmann beziehungsweise als Bank- oder Sparkassenfachwirt ausreichen.
Diese Regelung schlägt die Bafin zumindest in einem Konsultationspapier vor, das sich an Branchenverbände richtet. In diesem Papier, das der Vorbereitung der "Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten befassten internen und externen Mitarbeiter (ImmoKreditSachkundeAnfV)" dient, führt die Aufsicht die beiden Berufsausbildungen als vollwertigen Ersatz für einen Sachkundenachweis an.
Bankberater aus dem Schneider
Darüber hinaus sollen Personen, die relevante Fächer zu Ende studiert und einige Berufspraxis in dem Bereich nachweisen können, ebenfalls keine Sachkundeprüfung mehr ablegen müssen. Nach Meinung eines von FONDS professionell ONLINE befragten Branchenexperten sollten Bankberater diesen Verordnungsentwurf leicht erfüllen können. (jb)
Kommentare
die schlechte Nachricht
AntwortenFestzustellen ist, dass die Anforderungen in der Sachkunde an freie Finanzdienstleister, die als Immobiliardarlehensvermittler tätig werden wollen höher ist als die der Bankmitarbeiter, die keine Ausbildung als Bankkaufmann haben. Hier genügt gemäß dem neuen BaFin-Verordnungs-Entwurf zur Sachkunde ein Persilschein der Bank/Sparkasse, dass der Mitarbeiter einen Crash-Kurs absolviert hat. Es gab und es gibt genügend Banken, die solche "Pfeifen" einstellen. Das ist gelebter Verbraucherschutz der BaFin.
info@prof-bockholt.de am 20.01.16 um 16:08MfG Prof. Heinrich Bockholt, Koblenz