Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in ihrem Plädoyer im Strafverfahren gegen sechs Beschuldigte aus dem Umfeld der Infinus-Gruppe vor dem Landgericht Dresden Freiheitsstrafen von bis zu acht Jahren gefordert. Darüber hinaus soll das Vermögen der Angeklagten in einer Gesamthöhe von etwa 50 Millionen Euro eingezogen werden.

Die Ermittler werfen fünf ehemaligen Managern und Aufsichtsräten des Dresdner Finanzkonglomerats rund um Future Business und Infinus gemeinschaftlichen Betrug im besonders schweren Fall sowie gemeinschaftlichen Kapitalanlagebetrug vor. Ein sechster Angeklagter soll wegen Beihilfe zu diesen Taten verurteilt werden.

Über eine Milliarde Euro investiert
Die Infinus-Gruppe war zusammengebrochen, nachdem die Staatsanwaltschaft das Konglomerat im November 2013 hochgenommen hatte. Wenige Wochen zuvor hatte FONDS professionell in der Titelgeschichte exklusiv über die "rätselhaften Gewinne" der Gruppe berichtet (FONDS professionell 3/2013, Seite 204).

Mehr als 40.000 Anleger hatten zuletzt über eine Milliarde Euro bei Infinus investiert – vor allem in Orderschuldverschreibungen der Obergesellschaft Future Business. Die Gewinne wurden offensichtlich durch intransparente Geschäfte mit Edelmetallsparplänen aufgebläht. Um das ohnehin aufwendige Verfahren nicht zusätzlich aufzublähen, beschränkte sich die Staatsanwaltschaft auf die Jahre seit 2011, die Anklage belief sich daher "nur" auf ein Anlagevolumen von 312 Millionen Euro von etwa 22.000 Investoren.

"Betrügerisches Geschäftsmodell"
"Die Staatsanwaltschaft ist nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass es sich bei der Geschäftstätigkeit der Infinus-Unternehmensgruppe um ein betrügerisches Geschäftsmodell gehandelt hat", teilte die Behörde mit. Die Verantwortlichen hätten "wissentlich und willentlich ein Schneeballsystem" betrieben, das heißt "ein betrügerisches, auf der systematischen Täuschung der Anleger aufbauendes Geschäftsmodell". Der aufgrund der angeklagten Taten verursachte Schaden belaufe sich auf rund 150 Millionen Euro.

Für den Hauptangeklagten Jörg B., den Gründer der Unternehmensgruppe, beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Rudolf O. soll sechs Jahren und zehn Monate ins Gefängnis, Kewan K. sechs Jahren und zwei Monate, Jens P. fünf Jahre und zwei Monate und Siegfried B. fünf Jahre und acht Monate. Für den Angeklagten Andreas K. fordern die Ermittler wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Die Beschuldigten saßen teils mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf die mutmaßlich verhängte Haftstrafe angerechnet.

Anfang Juli soll das Urteil gesprochen werden
Die Hauptverhandlung zog sich über fast drei Jahre hin. In den kommenden Wochen folgen die Plädoyers der Angeklagten, Anfang Juli soll das Urteil gesprochen werden. Beobachter rechnen damit, dass im Fall Infinus der Bundesgerichtshof angerufen wird. (bm)