Anleger mit Orderschuldverschreibungen der insolventen Future Business KGaA (Fubus) dürfen in diesen Tagen mit einer ersten Abschlagszahlung rechnen. "Die Höhe der Abschlagszahlung beträgt knapp sechs Prozent auf die jeweils festgestellte Forderung", teilte Bruno Kübler mit, der Insolvenzverwalter des Unternehmens.

Fubus war das größte Emissionshaus des weit verzweigten Infinus-Konglomerats. Anfang November 2013 nahm die Dresdener Staatsanwaltschaft die Firmengruppe hoch, die gut eine Milliarde Euro von mehr als 40.000 Anlegern eingesammelt hatte. Es soll sich um eines der größten Schneeballsysteme in der deutschen Geschichte gehandelt haben. Sechs Manager und Aufsichtsräte des Konzerns wurden im Juli 2018 vor dem Landgericht Dresden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, gegen die sie jedoch Berufung einlegten (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Das erste Geld sollte eigentlich schon längst geflossen sein
Rund 25.000 Fubus-Anleger mit festgestellten Forderungen erhalten nun erstmals Geld vom Insolvenzverwalter. Bei den Gläubigern, für die ein sogenannter Gemeinsamer Vertreter bestellt ist, erfolgte die Abschlagszahlung bereits an diese Vertreter, die das Geld wiederum an die Anleger verteilen werden.

Ursprünglich sollte die erste Abschlagszahlung bereits 2016 erfolgen. Der Gläubiger einer Anleihe hatte jedoch Klage gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters erhoben. Deshalb verzögerte sich die Ausschüttung, bis der Bundesgerichtshof im November 2017 die Bestellung bestätigte. Schon damals ließ Kübler verkünden, dass bald die erste Abschlagszahlung erfolgen könne. Dass die Ausschüttung erst jetzt – ein dreiviertel Jahr nach dem Urteil – fließt, erklärt die Kanzlei Kübler auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit "vielen verspäteten Forderungsanmeldungen". Kübler habe entschieden, diese Gläubiger noch an der Abschlagzahlung teilnehmen zu lassen. Dafür habe das Gericht einen nachträglichen Prüfungstermin anberaumen müssen. Wegen der einzuhaltenden Fristen sei es zu der Verzögerung gekommen, so der Sprecher gegenüber der Redaktion.

Verfahren wird sich noch Jahre hinziehen
Kübler teilte zudem mit, dass er in den kommenden beiden Wochen Steuerbescheinigungen an die Orderschuldverschreibungsgläubiger verschicken wird. Die Bescheinigungen seien für diese Gläubiger erforderlich, weil sie eine Abschlagszahlung auch auf festgestellte Zinsen für Orderschuldverschreibungen erhielten. Dieser Zinsanteil unterliege der Besteuerung, so Küblers Kanzlei.

Welchen Anteil ihres einstigen Investments die Anleger letztendlich zurückbekommen, steht noch nicht endgültig fest. "Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die Gläubiger bis zum Ende des Verfahrens eine Quote von bis zu 20 Prozent erhalten werden", so Kübler. Bis der letzte Cent an die Anleger ausgeschüttet ist, werden jedoch noch Jahre vergehen.

"Zur Zeit sind zahlreiche aktive und passive Rechtsstreite anhängig, deren Ende nicht abzusehen ist", sagt Kübler. Dies gelte insbesondere für Prozesse wegen der Feststellung der Nichtigkeit von Jahresabschlüssen, der Inanspruchnahme von Versicherern und geltend gemachter Ansprüche gegen Aktionäre und Genussrechtzeichner. "Auch läuft weiterhin eine Betriebsprüfung des Finanzamtes für die Zeiträume 2009 bis 2013, an die sich möglicherweise unvermeidbare Finanzrechtsstreite anschließen werden", so Kübler. (bm)