Der Betrugsprozess gegen die früheren Manager der Infinus-Gruppe wird nach Ansicht von Beobachtern wohl länger dauern als zunächst angenommen. Eine mögliche schnellere Aufbereitung eines der größten deutschen Finanzskandale hat das Landgericht Dresden gestern selbst verhindert: Die Fünfte Strafkammer lehnte ein Verständigungsgespräch mit einem der Beschuldigten ab.

Dieses war von der Verteidigung des 48-jährigen Mitangeklagten ins Spiel gebracht worden. Der Anwalt Stefan Heinemann sagte dem MDR zufolge, sein Mandant habe Interesse daran zu erfahren, mit welchem Strafmaß er im Falle eines Geständnisses rechnen könne und was dafür notwendig sei.

Deal abgelehnt
Das Gericht befand jedoch, wie der Sender und andere Medien übereinstimmend weiter berichteten, dass wegen der Komplexität des Infinus-Prozesses eine Verständigung mit nur einem Beschuldigten nicht möglich sei. Die Strafkammer wolle den Fall aufarbeiten, die Finanzgeschäfte aufklären und werde deshalb das Verfahren nicht abkürzen. Daraufhin sei die Vernehmung abgebrochen worden. Der Prozess soll am Montag, dem 30. November, fortgesetzt werden.

Ein Angeklagter auf freiem Fuß
Der Angeklagte hatte zuvor bereits als Einziger ausgesagt und war daraufhin im Februar 2014 auf freien Fuß gekommen. Weitere fünf Mitangeklagte sitzen seit November 2013 in Untersuchungshaft. Diese wollten sich laut den Meldungen weiterhin nicht zu den Vorwürfen äußern. Ihnen allen wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug in besonders schwerem Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Gegen einen Angeklagten wird nur wegen Beihilfe verhandelt. (jb)