Die 2018 startende Investmentsteuerreform bringt Besitzern von Fondsanteilen, die vor 2009 erworben wurden, eine wichtige Änderung. Sie bedeutet für diese Fonds einen steuerlichen Neuanfang – und für Anleger mit sehr umfangreichen Portfolios eventuell Nachteile in Form zusätzlicher Steuerforderungen. Vermögende Fondsbesitzer tun deshalb gut daran, sich einen pfiffigen Dreh genauer anzuschauen.

Bislang genießen Fondsanteile, die vor 2009 erworben wurden, einen Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer. Verkauft ein Anleger diese Anteile bis Ende 2017, so entfallen sämtliche Steuern auf die Erträge. Ab 2018 ist damit Schluss.

Am 31. Dezember 2017 werden per Gesetz alle Fondsanteile fiktiv verkauft und zum 1. Januar 2018 als wieder angeschafft angesehen – und mit ihrem dann aktuellen Kurs von der Bank ins Kundendepot gebucht. Damit gilt auch für diese "Alt-Fonds" ab 2018 die 25-prozentige Steuerpauschale. Allerdings hat der Gesetzgeber Anlegern als Ausgleich für den Wegfall des Bestandsschutzes einen Freibetrag von 100.000 Euro für jene Gewinne gewährt, die ab dem 1. Januar 2018 erzielt werden.

Kniff: Verteilung der Bestände auf viele Personen
Fondsbesitzer mit einem großen Altbestand können einen Kniff anwenden und diesen Freibetrag verfielfachen, wie die Wirtschaftswoche (WiWo) berichtet: Sie verteilen bis Ende 2017 die Fondsanteile einfach unter möglichst vielen Personen – beispielsweise Ehegatten, Kinder oder Enkel  –  die dann jeweils ihren persönlichen Freibetrag von 100.000 Euro nutzen können.

Damit diese Anteile auch ihren Status als Altbestände behalten, müssen die Besitzer laut WiWo, die sich auf Steuerexperten beruft, ihrer Bank nur schriftlich die Übertragung und die Schenkung anzeigen. Der "Steuerkniff" beruht nämlich darauf, dass für Kinder und Ehepartner in einem Zeitraum von zehn Jahren wesentlich höhere Schenkungsfreibeträge von 400.000 beziehungsweise 500.000 Euro gelten.

Es könnte sogar sein, dass dieser Dreh zumindest teilweise auch noch nach dem 1. Januar 2018 funktioniert: Laut WiWo meinen Steuerexperten des Fondsverbands BVI, dass ein Beschenkter ab 2018 einen nicht verbrauchten 100.000-Euro-Freibetrag vom Schenker übernehmen könnte. Die definitive Antwort dazu aus dem Bundesfinanzministerium stehe aber noch aus.

Einige Fachleute weisen allerdings darauf hin, dass die steuervermeidende Schenkung auch einen nicht zu unterschätzenden Haken hat: Der Alt-Anleger verliert damit den direkten Zugriff auf sein Fondsvermögen- (jb)


Berater finden alle Informationen zu der Reform in der Broschüre "Investmentsteuerreform kompakt" des Fondsverbandes BVI. Diese können Sie bei FONDS professionell ONLINE in Form einer PDF heraunterladen und zudem für Ihre Kunden personalisieren.