Im laufenden Prozess vor dem Landgericht Dortmund, zu dem es kam, weil der Immobilienunternehmer Anno August Jagdfeld die Versicherung Signal Iduna des Rufmords beschuldigt und eine Milliarde Euro Schadenersatz fordert, bemüht sich der Vorsitzende Richter Willi Pawel um einen Vergleich. Das berichtet das Handelsblatt vom gestrigen Verhandlungstag (16. Dezember).

Zur Erinnerung: Die Versicherung hatte sich mit fünf Millionen Euro am Fundus Fonds 31 beteiligt, den Jagdfeld aufgelegt hatte, um das legendäre Hotel Adlon am Brandenburger Tor wieder zu errichten. Als in Aussicht gestellte Auszahlungen ausblieben, trat die Assekuranz einer Anlegerschutzgemeinschaft bei. Hierdurch habe sich die Versicherung die öffentlich erhobenen Untreue-Vorwürfe gegen den Immobilieninitiator zu eigen gemacht, argumentieren Jagdfelds Anwälte und unterstellen eine konzertierte Aktion in der Absicht, den Ruf Jagdfelds nachhaltig zu demontieren.

Löst die Mitgliedschaft in einer Schutzgemeinschaft eine Mithaftung aus?
Die Versicherung bestreitet hingegen, sich jemals öffentlich in dieser Sache geäußert zu haben oder gar Drahtzieher einer Kampagne gewesen zu sein. Ein Zeuge, den das Handelsblatt zitiert, sagte aus, der Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft, der inzwischen verstorbene Rechtsanwalt Thomas Fritsch, sei jemand gewesen, "der sehr stark sein eigenes Ding gemacht" habe und mit seinem forschen Auftreten vor allem neue Mandanten gewinnen wollte.

Die knifflige Rechtsfrage, die das Gericht klären müsste, ist, ob die Versicherung für Äußerungen des Rechtsanwalts Fritsch haftbar gemacht werden kann. Immerhin ist sie Gesellschafterin der Schutzgemeinschaft geworden, was möglicherweise auch eine Mithaftung für etwaige Schäden, die diese anrichtet, auslöst.

Vergleichsversuch Nummer drei
Richter Pawel hat laut Handelsblatt nun angekündigt, die Parteien erneut zu einem Vergleich bewegen zu wollen. Als er vor drei Jahren der Versicherung vorschlug, die Sache mit einer Zahlung in Höhe von 20 Millionen Euro beizulegen, sagte diese ebenso ab wie bei später folgenden Vergleichsvorschlag. Es dürfte daher einigermaßen unwahrscheinlich sein, dass die Versicherung jetzt einem Vergleich zustimmen wird. 

Einstweilen geht es in dem Prozess gar nicht um Millionen oder Milliarden, sondern lediglich um die Frage, ob ein Schadenersatz dem Grunde nach überhaupt gerechtfertigt ist. Die Höhe wäre erst Gegenstand eines neuen Prozesses. (tw)