Für die rund 4.400 Anleger des Fundus-Fonds Nr. 31 (kurz: Adlon-Fonds) bleibt es spannend. Nachdem das Landgericht Dortmund die Schadenersatzklage des Immobilieninitiators Anno August Jagdfeld im sogenannten Signal-Iduna-Verfahren im Februar 2018 aus formalen Gründen abgewiesen hatte, kann der millionenschwere Prozess demnächst fortgesetzt werden. Doch der Reihe nach.

Seine Ablehung hatte das LG Dortmund mit dem fehlenden Prozessführungsbeschluss der Adlon-Anleger begründet. Dieser war im Mai nachgereicht worden: Mit einer Mehrheit von 92,5 Prozent sprachen sich die Geldgeber damals dafür aus, Schadenersatz in Höhe von mindestens 720.000 Euro von ihrem Fonds-Mitgesellschafter Signal Iduna zu fordern – und gaben Adlon-Gründer Jagdfeld somit zugleich Rückendeckung für dessen Klage gegen den Dortmunder Versicherungskonzern, bei der es wegen einer "beispiellosen Rufmordkampagne" allerdings um etliche Millionen mehr geht.

Schlagabtausch kann weitergehen
Der daraufhin angestoßene Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm endete nun mit einem Etappensieg für Jagdfeld. Das OLG Hamm gab der Berufung statt und verwies das Verfahren wieder zurück ans LG Dortmund. "Das Urteil ist ein gute Nachricht für alle Mitgesellschafter im Adlon, die weiter zuversichtlich sein können, einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen“, so Jagdfeld nach dem Gerichtstermin.

Der beklagte Versicherer sieht das naturgemäß anders. "Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, die Prozesse zu gewinnen“, so ein Sprecher der Signal Iduna. "Herr Jagdfeld wird von uns keinen Cent Schadenersatz erhalten.“ (fp)​