Mit der Handschrift lässt sich die Identität des Schreibers feststellen. Deshalb hat das deutsche Erbrecht an die Handschrift die weitreichende Folge geknüpft, dass neben dem notariell beurkundeten Testament nur das handschriftliche Testament wirksam ist. Allerdings kann es hier in Zukunft Probleme geben, wie Rechtsanwalt Sven Gelbke in einem Kommentar ausführt. Denn künstliche Intelligenz (KI) kann Handschriften so gut imitieren, dass das Imitat mit bloßem Auge nicht mehr vom Original unterschieden werden kann. Das mache Testamente fälschungsanfälliger.

Der Geschäftsführer des Erbrechtsportals "Die Erbschützer" weist ferner aber darauf hin, dass das vermeintlich handgeschriebene Computer-Testament ausgedruckt werden muss und es sich bei dem Ausdruck dann nur um eine Kopie handelt. "Zwar hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden, dass die Kopie eines Testaments als Beweismittel ausreichen kann, wenn das Original nicht mehr auffindbar ist. Das kann aber immer nur ein Ausnahmefall sein. Außerdem darf das Testament nicht willentlich vom Erblasser vernichtet und damit widerrufen worden sein. Würden den Nachlassgerichten nur noch Testamentskopien vorgelegt, müsste der Gesetzgeber unmittelbar handeln", so Gelbke.

Junge Generation schreibt weniger per Hand
Der Jurist geht daher davon aus, dass das handschriftliche Testament nach wie vor in der Praxis der Regelfall bleibe, zumal die meisten Bürger die Notarkosten für das Aufsetzen eines öffentlichen Testaments scheuten – ganz abgesehen davon, dass das handschriftliche Testament zu jeder Zeit und an jedem Ort aufgesetzt werden kann. "Trotzdem wird man auf lange Sicht nicht umhinkommen, dem geänderten Konsumentenverhalten bei der Kommunikation Rechnung zu tragen. Die jungen Generationen kommunizieren heutzutage über Whatsapp und soziale Medien. Handschriftliche Nachrichten sind out. Deshalb erwarte ich, dass der Gesetzgeber in der Zukunft ein wie auch immer ausgestaltetes Laptop-Testament zulässt", prognostiziert er. 

Indirekt seien digitale Testamente schon jetzt rechtsgültig. "Setzt etwa ein deutscher Staatsangehöriger in Florida ein Testament am Computer auf, kann diese Testamentsform über die Europäische Erbrechtsverordnung und das Haager Übereinkommen schon jetzt hierzulande rechtsgültig sein", so Gelbke. Zum Hintergrund: In Florida gilt ein digitales Testament 2.0 am Computer als rechtsgültig, wenn der Text mit einer digitalen Signatur versehen und von zwei Zeugen bestätigt wird. In anderen US-Bundesstaaten gelten ähnliche Regelungen. (fp)