Die Pläne der Europäischen Kommission für eine Kleinanlegerstrategie stoßen bei der im Parlament zuständigen Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin in Teilen auf Kritik. Dies zeigt die Stellungnahme, die Yon-Courtin vergangene Woche präsentiert hat. In erster Linie stößt sich die Berichterstatterin an dem von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness vorgeschlagenen teilweisen Provisionsverbot. Dies gebe Anlass zur Sorge, schreibt sie in ihrem Änderungsentwurf. Ein solches Verbot würde Interessenkonflikte nicht beheben, sondern lediglich den Weg für ein späteres vollständiges Provisionsverbot bereiten.

Dagegen spricht sich Yon-Courtin ganz klar aus. Stattdessen sollten die bisherigen Regelungen verbessert und noch transparenter für Anlagekunden gestaltet werden. Darüber hinaus macht sich die Parlamentsberichterstatterin dafür stark, die von McGuinness vorgesehene Überprüfung des teilweisen Provisionsverbots zu einem späteren Zeitpunkt nicht automatisch dazu zu nutzen, doch noch ein komplettes Verbot einzuführen. Nach dem Inkrafttreten der EU-Kleinanlegerstrategie müssten die neuen Vorgaben über einen Zeitraum von fünf Jahren beobachtet werden. Erst dann soll unvoreingenommen über Änderungen oder weitere Einschränkungen entschieden werden. 

Gegen das Benchmarking
Die EU-Kommission hatte zunächst ein komplettes Provisionsverbot im Finanzvertrieb vorgeschlagen. In ihrem Entwurf für die Kleinanlegerstrategie ruderte sie dann aber zurück und begrenzte das Verbot auf den beratungsfreien Verkauf. Doch damit ist die Finanzbranche ebenfalls nicht einverstanden. 

Auch einen anderen Plan der EU-Kommission lehnt Yon-Courtin ab. Dieser sieht vor, dass die EU-Regulierungsbehörden ESMA und EIOPA künftig spezielle Benchmarks entwickeln sollen, die einen üblichen Preis für bestimmte Gruppen von Finanzprodukten erkennen lassen sollen. Zwar sollen Anbieter auch höhere Gebühren verlangen dürfen, müssten dies aber begründen. Gegen diese Kostenmesslatte hat sich die Berichterstatterin nun deutlich ausgesprochen.

BVI unterstützt Änderungsvorschläge
In der Branche kommen die Änderungspläne von Yon-Courtin gut an. "Die Berichterstatterin teilt in ihrem Entwurf unsere Kritik in zentralen Punkten", erklärt etwa Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. "Wir unterstützen ihre Forderung, dass die EU vor allem auf das partielle Provisionsverbot und das Benchmarking verzichten und bei Eingriffen in den Markt Zurückhaltung üben sollte", sagt er. Schließlich seien viele der von McGuinness vorgeschlagenen Maßnahmen nicht geeignet, die Ziele der Kommission zu erreichen. Sie wirkten teilweise sogar kontraproduktiv, weil sie Kleinanleger von den Kapitalmärkten fernhielten. (am)