Der "König von Deutschland" muss für drei Jahre und acht Monate hinter Gitter. Dieses Urteil sprach am heutigen Nachmittag das Landgericht Halle gegen den selbst ernannten "Monarchen", der mit bürgerlichen Namen Peter Fitzek heißt. Damit endet – zunächst einmal – einer der kuriosesten Fälle, mit denen sich die Finanzaufsicht Bafin und die Strafverfolgungsbehörden in den vergangenen Jahren befassen mussten. Dies geht aus übereinstimmenden Medienmeldungen hervor.

Der gelernte Koch Fitzek hatte im September 2012 nahe Wittenberg vor Anhängern sein eigenes, von der Bundesrepublik getrenntes "Königreich" ausgerufen. In diesem "Staat", dessen Oberhaupt er war, führte er unter anderem sein eigenes Geld ein: das "Engelsgeld". Der Verfassungschutz von Sachsen-Anhalt zählt ihn Berichten zufolge zu den sogenannten "Reichsbürgern". Schon vorher war er der Meinung gewesen, dass die Gesetze der Bundesrepublik nicht für ihn gelten. Von 2009 bis 2013 hatte er immer wieder Ärger mit der Bafin, da er unerlaubt Bank- und Versicherungsgeschäfte betrieb (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Über eine Million Euro veruntreut
Vor dem Landgericht ging es den Meldungen zufolge gezielt um die Veruntreuung von Geldern. Der auch als Kampfsportler bekannte Fitzek, der es im April 2013 bei einer Hausdurchsuchung gleich mit mehreren Polizeibeamten aufnahm, soll rund 1,7 Millionen Euro mit illegalen Versicherungen und Bankprodukten eingenommen haben. Das Geld hatten ihm rund 600 Anleger anvertraut, einige von ihnen Beträge von 50.000 Euro. Rund 1,3 Millionen Euro soll er für eigene Zwecke verwendet haben.

Erst am Montag war Fitzek vom Amtsgericht Wittenberg zu 32 Monaten Haft verurteilt worden. Damit wurden 27 Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet. 2012 hatte er seinen Führerschein abgegeben. Mit einem angeblich aus Paraguay stammenden Dokument war er fortan unterwegs. Der Richter in Wittenberg hielt es für eine Fälschung. (jb)


Wie die Bafin in Fällen wie Fitzek und anderen dubiosen Anbietern unerlaubter Kapitalmarktgeschäfte vorgeht, beschreibt der Artikel "Down by Law" (CLUB-Anmeldung erforderlich), der in der Heftausgabe 1/2014 von FONDS professionell erschienen ist.