Steuern und Steuergesetze sind ein Thema, bei dem sich mehr oder minder prominente Persönlichkeiten gern einmal zu einer ironischen Bemerkung hinreißen lassen. So zum Beispiel der 1972 geborene deutsche Philosoph und Publizist Josef Bordat, der sagte: "Sicher: Albert Einstein hätte unser Steuersystem kapiert. Unsicher: Wäre ihm noch Zeit für seine Relativitätstheorie geblieben?"

Diese Äußerung mag scherzhaft überzogen sein, so ganz falsch ist sie aber nicht. Denn Steuervorschriften sind für die meisten Laien nur schwer zu durchblicken. So ist es auch mit dem Investmentsteuerreformgesetz, das am 19. Juli 2016 verabschiedet worden ist und dessen Inkrafttreten jetzt nicht mehr lange auf sich warten lässt.

Viele neue Vorschriften, viele Fragen
Ab dem 1. Januar 2018 entfaltet das umfassende Regelpaket nach und nach seine volle Wirkungskraft. Dann ändern sich für Fondsanleger viele Vorschriften. Berater werden ihren Kunden so manche Regel der durchaus komplexen Reform erklären müssen. Was ist etwa unter einem intransparenten Steuersystem zu verstehen? Warum werden künftig nicht mehr die tatsächlichen laufenden Erträge von Fonds besteuert, und was hat es mit der neuen Vorabpauschale auf sich?

Diese und viele weitere Fragen werden auf Berater zukommen. FONDS professionell ONLINE  klärt auf und hat in seiner "Investmentsteuer-Schule" die wesentlichen Aspekte des Investmentsteuerreformgesetzes während der zurückliegenden Wochen en detail erklärt. Hier finden Lesernun die komplette Serie mit allen zwölf Lektionen.

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Die zwölf Lektionen der "Investmentsteuer-Schule" von FONDS professionell:


Berater finden alle relevanten Informationen zu der Reform in der Broschüre "Investmentsteuerreform kompakt" des Fondsverbands BVI. Diese können Sie bei FONDS professionell ONLINE als pdf herunterladen und zudem für Ihre Kunden personalisieren.