Die Landesbausparkasse (LBS) Südwest hat ein Einsehen und ihre Berufungsklage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgezogen. So bleibt es beim Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 2. August 2018 zur Kündigung von älteren Bausparverträgen: Die Bausparkasse darf die Produkte also nicht von sich aus 15 Jahre nach Vertragsabschluss kündigen. Eine entsprechende Klausel in den AGBs der LBS Südwest wurde für unzulässig erklärt.

Zum Verständnis lohnt ein Blick auf das bekannte Urteil des BGH vom Februar 2017. Diesem zufolge können die Geldhäuser Bausparverträge von sich aus stoppen, wenn sie schon zehn Jahre zuteilungsreif sind, der Kunde den Sparvertrag also bereits in ein Darlehen hätte umwandeln können, dies aber beispielsweise wegen der attraktiven Verzinsung nicht tut. Da es in der Regel sieben bis zehn Jahre dauert, bis die Darlehen zuteilungsreif sind, können die Geldhäuser die Verträge 17 bis 20 Jahre nach Abschluss kündigen. Mit der Klausel, die die LBS einfügte, wäre dies zwei bis fünf Jahre eher möglich gewesen – was das OLG aber zugunsten der Kunden unterbunden hatte.

Auch Badenia machte Rückzieher
Ein "Zwillings-Verfahren" endete übrigens genauso: In diesem hatte die Deutsche Bausparkasse Badenia im Oktober 2018 ihre Revision vor dem BGH gegen ein Urteil des OLG Karlsruhe zurückgezogen, dass bei der Frage der vorzeitigen Kündigung eines Bausparvertrages durch ein Geldinstitut genauso entschieden hatte wie seine Kollegen in Stuttgart. 

Damit dürfte dieser Weg für die Bausparkassen, sich in Zeiten von Niedrigzinsen älterer, hochverzinster Verträgen zu entledigen, versperrt bleiben. Zudem könnte ihnen in Zukunft neuer Ärger drohen: Sollten die Zinsen irgenwann deutlich steigen, könnten Verbraucher ihre lange Zeit schlummernden Bausparverträge zur Zuteilungsreife bringen und dann das niedrig verzinste Darlehen abrufen. Damit säßen die Bausparkassen abermals in der Klemme, da sie dann wieder in neuen Verträgen höhere Zinsen für die Ansparzeit zahlen müssten, auf der anderen Seite aber von vielen Altkunden nur geringe Zinsen für die Darlehen bekämen. (jb)